Portrait einer sanft lächelnden Person im Licht des Sonnenuntergangs mit Kappe, die Tablet in Händen hält und auf Feld neben Maispflanzen steht
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Ausweisung des Europaschutzgebietes Mittlere Steyr

FFH-Gebiet mit 15 natürlichen Lebensräumen sowie Anpassungen des Naturschutzgebietes Steyrschlucht

Lesedauer: 1 Minute

04.12.2023

Mit Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 92/2023 wurde das Europaschutzgebietes „Mittlere Steyr“ gemäß FFH-Richtlinie ausgewiesen. Zum im Europaschutzgebiet liegenden Naturschutzgebiet „Steyrschlucht“ wurden mit LGBl. Nr. 91/2023 rechtliche und flächenmäßige Anpassungen vorgenommen. Die geschützten Flächen liegen in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln. 

Das Europaschutzgebiet (Gebietskennung AT 3136000) hat eine Gesamtfläche von ca. 157 Hektar.  Darin befinden sich im Sinne der FFH-Richtlinie 15 ausgewiesene natürliche Lebensräume, 2 geschützte Tierarten sowie eine Pflanzenart. Das Europaschutzgebiet erstreckt sich über etwa 9,7 km entlang des Steyr-Flusses zwischen dem Kraftwerk Agonitz und der Brücke bei der Haunoldmühle. Weiters sind im geplanten Europaschutzgebiet etwa 1,1 km des unteren Flussabschnitts der Krummen Steyrling sowie die unmittelbaren Mündungsbereiche von Rinnerbach und Dorngrabenbach. Ergänzt werden die Flächen von einem etwa 10 ha großen Gebiet um das Schloss Leonstein. 

Schutzgüter sind neben der Flusslandschaft Wiesen und Rasenflächen, diverse Waldformationen sowie als Fischart die Koppe, als Tierart der Fischotter und als Pflanze das Zwerglungenmoos. 

Das im Europaschutzgebiet vollständig integrierte Naturschutzgebiet „Steyrschlucht“ wurde vermessen und ist dadurch neu zu verlautbaren.  

Für das Europaschutzgebiet sind Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. erlaubten Tätigkeiten (§ 4) zu berücksichtigen. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern bzw. nutzungsberechtigten Personen. 

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