Zum Inhalt springen
Verschiedene Plastikflaschen mit Chemikalien auf Tisch
© mars | stock.adobe.com

Kennzeichnung von Chemikalien nach der CLP-Verordnung

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 28.08.2021

Die Kennzeichnung chemischer Produkte (Stoffe, Zubereitung bzw. Gemische) ist in der EU-Verordnung Nr. 1272/2008 über Einstufung/Classification, Kennzeichnung/Labelling und Verpackung/Packaging von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) geregelt.

 

Dieses Merkblatt berücksichtigt die CLP-Verordnung mit allen Änderungen bis zur EU-Verordnung Nr. 521/2019.

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Personen stehen vor Monitor einer Anlagenregelung, eine Person hält Steuerungsmaus in Hand
    Entfall der Genehmigungspflicht für viele Betriebsanlagen
    Weiterlesen
  • Person mit kurzen dunklen Haaren, Brille, gelben Pullover und Jeansjacke steht bei einem Flipchart und präsentiert wirtschaftliche Maßnahmen während weitere Personen an einem Besprechungstisch sitzen
    Webinar „Road Show Strahlenschutz – 1. Teil v. 14.01.2021“
    Weiterlesen