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Zwei Personen stehen in einem Getreidefeld bei Sonnenuntergang und unterhalten sich, im Hintergrund Baumzeile
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„Machland Nord“ wird Europaschutzgebiet

Schutz für 8 natürliche Lebensräume und 19 Tierarten 

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 28.12.2022

Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet wird das Gebiet „Machland Nord“ in den Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Klam, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen und St. Nikola an der Donau gemäß FFH-Richtlinie geschützt.

Das Europaschutzgebiet hat samt Fließgewässer eine Gesamtfläche von ca. 1.143 Hektar. Als Schutzgüter im Sinne der FFH-Richtlinie sind 8 natürliche Lebensräume und 19 Tierarten ausgewiesen. Prägend für das Gebiet an den gewässerbegleitenden Uferstreifen, die in unterschiedlicher Breite zum Schutzgebiet erklärt wurden, sind Auwälder, Aulandschaften und die Reste von Donau-Nebenarmen.  

In den Lebensräumen kommen 14 Fischarten des Anhang II, der Nördliche Kammmolch, Biber, Fischotter, 2 Fledermausarten sowie der Scharlachkäfer als tierische Schutzgüter vor. Das Gebiet wird in 3 Zonen, denen unterschiedliche Rechtsvorgaben zugewiesen werden, eingeteilt.  

Zu den einzelnen Lebensraumtypen wird der Erhaltungszustand angegeben. Dieser ist Grundlage für die Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. den erlaubten Tätigkeiten (§ 4).  

Gewerblich relevant ist insbesondere der weiterhin uneingeschränkte Schifffahrtsverkehr. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands soll vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern bzw. nutzungsberechtigten Personen erfolgen.

Ansonsten besteht keine direkte Betroffenheit von Betrieben. 

Die Verordnung wurde am 27. Dezember 2022 kundgemacht und tritt mit 28. Dezember 2022 in Kraft.  

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