Begutachtung Änderung Oö Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz
Mit der Novelle 2025 wird eine Heizungs- und Klimaanlagendatenbank implementiert
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14.08.2025
Das Land Oberösterreich hat einen Entwurf einer Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2025 zur Begutachtung ausgesandt.
Der Inhalt der Novelle des Oö Luftreinhalte- und EnergietechnikG bezieht sich im Wesentlichen auf:
- In den Grundsätzen des Gesetzes wird das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle (energy efficiency first-Prinzip)“ aus der EU-Gebäudegesamteffizienzrichtlinie übernommen.
- Vorgesehen ist die Implementierung einer Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank zur Erfassung vorhandener Heizungsanlagen und Klimaanlagen ab einer bestimmten Größe (70 kW und bei Hauptheizungsanlagen auch darunter) und einem dazugehörigen Kontrollsystem in Bezug auf Inspektionsberichte für Heizungs- und Klimaanlagen (Kontrollsystem). Umgesetzt wird dadurch insbesondere Art. 16 (Datenaustausch) und Art. 22 der EU-Gebäudegesamtenergieeffizienzrichtlinie (Anforderungen an Datenbanken).
- Im Rahmen der Oö. Digitalisierungsoffensive wird auch eine elektronische Übermittlung von Abnahmebefunden und Prüfberichten neu geregelt.
- Für Gasanlagen wird das Mindestprüfintervall auf fünfzehn Jahre angehoben. Relevant dafür ist die ÖVGW-Richtlinie G K72.
Ihre allfällige Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf senden Sie bitte bis spätestens Donnerstag, 28. August 2025, an das Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at).