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Person mit grauem Haar in Seitenansicht breitet die Arme aus und richtet den Kopf mit geschlossenen Augen gen Himmel, im Hintergrund verschwommen grün umsäumter See und angrenzender Berg
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Begutachtung Änderung Oö Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz

Mit der Novelle 2025 wird eine Heizungs- und Klimaanlagendatenbank implementiert 

Lesedauer: 1 Minute

14.08.2025

Das Land Oberösterreich hat einen Entwurf einer Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2025 zur Begutachtung ausgesandt. 

Der Inhalt der Novelle des Oö Luftreinhalte- und EnergietechnikG bezieht sich im Wesentlichen auf:

  • In den Grundsätzen des Gesetzes wird das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle (energy efficiency first-Prinzip)“ aus der EU-Gebäudegesamteffizienzrichtlinie übernommen.
  • Vorgesehen ist die Implementierung einer Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank zur Erfassung vorhandener Heizungsanlagen und Klimaanlagen ab einer bestimmten Größe (70 kW und bei Hauptheizungsanlagen auch darunter) und einem dazugehörigen Kontrollsystem in Bezug auf Inspektionsberichte für Heizungs- und Klimaanlagen (Kontrollsystem). Umgesetzt wird dadurch insbesondere Art. 16 (Datenaustausch) und Art. 22 der EU-Gebäudegesamtenergieeffizienzrichtlinie (Anforderungen an Datenbanken).
  • Im Rahmen der Oö. Digitalisierungsoffensive wird auch eine elektronische Übermittlung von Abnahmebefunden und Prüfberichten neu geregelt.
  • Für Gasanlagen wird das Mindestprüfintervall auf fünfzehn Jahre angehoben. Relevant dafür ist die ÖVGW-Richtlinie G K72

Ihre allfällige Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf senden Sie bitte bis spätestens Donnerstag, 28. August 2025, an das Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at).

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