Begutachtung: Novelle der Elektroaltgeräteverordnung 2025 – Ergänzung der Rücknahmepflicht des Handels
Einführung der Verpflichtung zur Rücknahme von kleinen Elektroaltgeräten im jeweiligen Handel ohne Verpflichtung zu einem Neukauf
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Inhalt dieser Ergänzung zur geplanten EAG-Novelle 2025 (Begutachtung war im September 2025) ist die Einführung der Verpflichtung zur Rücknahme von kleinen Elektroaltgeräten im jeweiligen Handel, auch in Geschäften unter 150m2, und ohne Verpflichtung zu einem Neukauf. Die Rücknahmeverpflichtung soll nur für die Art der Geräte gelten, die der Letztvertreiber anbietet.
Ziel dieser Änderung ist es, dem Verbraucher die Rückgabe von sehr kleinen Elektroaltgeräten so einfach wie möglich zu machen und damit Bränden, die durch falsch entsorgte Lithiumbatterien verursacht werden, hintanzuhalten.
Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte bis Dienstag, 25. November 2025 an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes (für OÖ: umweltservice@wkooe.at).
Links
- Entwurf zur Novelle der Elektroaltgeräteverordnung 2025 – Ergänzung der Rücknahmepflicht des Handels