Zum Inhalt springen
Detailansicht Elektroschrott: Haufen mit Tastaturen, Kabeln, Drucker und Monitoren
© fieldofvision | stock.adobe.com

Begutachtung: Novelle der Elektroaltgeräteverordnung 2025 – Ergänzung der Rücknahmepflicht des Handels

Einführung der Verpflichtung zur Rücknahme von kleinen Elektroaltgeräten im jeweiligen Handel ohne Verpflichtung zu einem Neukauf

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
27.04.2026

Inhalt dieser Ergänzung zur geplanten EAG-Novelle 2025 (Begutachtung war im September 2025) ist die Einführung der Verpflichtung zur Rücknahme von kleinen Elektroaltgeräten im jeweiligen Handel, auch in Geschäften unter 150m2, und ohne Verpflichtung zu einem Neukauf. Die Rücknahmeverpflichtung soll nur für die Art der Geräte gelten, die der Letztvertreiber anbietet. 

Ziel dieser Änderung ist es, dem Verbraucher die Rückgabe von sehr kleinen Elektroaltgeräten so einfach wie möglich zu machen und damit Bränden, die durch falsch entsorgte Lithiumbatterien verursacht werden, hintanzuhalten.    

Links

  • Entwurf zur Novelle der Elektroaltgeräteverordnung 2025 – Ergänzung der Rücknahmepflicht des Handels
Weitere interessante Artikel
  • Erdkugel aus Glas liegt auf Moos und Farnen, Hintergrund grün verschwommen
    Begutachtung zur OÖ Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2026
    Weiterlesen
  • Justitia Figur hält mit verbundenen Augen eine Waagschale in der einen Hand und in der anderen ein Schwert, Symbolik des Rechts
    REACH: Änderung Anhang XVII der REACH Verordnung hinsichtlich 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen
    Weiterlesen
  • Ein roter Traktor mit breitem schwarzen Aufsatz mit Spritzdrüsen, der über Feld mit grünen Pflänzchen fährt und Flüssigkeit darauf sprüht.
    Harmonisierte Norm für Düngemittel — Beschreibung der Formen der physischen Einheit
    Weiterlesen