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Beschluss zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Hexaflumuron zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1299

Lesedauer: 1 Minute

Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Hexaflumuron zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.

Das Ablaufdatum der Genehmigung von Hexaflumuron zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 wird auf den 30. September 2024 verschoben.

Die Verordnung (EU) 2021/1299 wurde am 5. August 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Stand: 13.08.2021

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