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Naturlandschaft mit Straße, die von Autos und Lastkraftwagen befahren ist, im Vordergrund abfallende Wiese, im Hintergrund Bäume und Bergkette
© Christian Vorhofer

Erklärung „Naturpark Bauernland Irrsee Mondsee Attersee“

Landschaftsschutz in sieben Gemeinden

Lesedauer: 1 Minute

Mit LGBl. Nr. 102/2021 werden Teilbereiche der Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Zell am Moos, Tiefgraben, Mondsee, St. Lorenz, Innerschwand am Mondsee und Unterach am Attersee zum „Naturpark Bauernland - Irrsee Mondsee Attersee“ erklärt. 

Damit werden ca. 16.400 ha unter Landschaftsschutz gestellt. Bestimmte Maßnahmen (zB größere Sport- und Freizeitanlagen, Telekommunikationsanlagen, elektrische Leitungsanlagen) benötigen damit zukünftig eine zusätzliche Bewilligung bzw. Anzeige gemäß Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz.

Die Verordnung tritt mit 1. Oktober 2021 in Kraft.

Stand: 05.10.2021

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