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Detailansicht eines Manometers, im Hintergrund verschwommen Rohre und Justierungsräder unter wolkenverhangenem Himmel
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Neue Verordnungen hinsichtlich F-Gase Ausbildung

Lesedauer: 1 Minute

23.09.2025

In den Verordnungen (EU) 2025/1893 und 1907 werden die Form der Mitteilung der Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme und Mindestanforderungen an Ausbildungsbescheinigungen für natürliche Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Ausbildungsbescheinigungen in Bezug auf bestimmte mobile Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen dazu enthalten, geregelt.  

Die Verordnung (EU) 2025/1893 wurde am 19. September 2025 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, die Verordnung (EU) 2025/1907 wurde am 22. September 2025 kundgemacht und tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und betreffen Unternehmen, die

  • Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) herstellen, verwenden, rückgewinnen oder zerstören,
  • F-Gase oder Erzeugnisse und Einrichtungen, die F-Gase enthalten (Kühlgeräte, Schäume etc.) in die EU-einführen oder ausführen,
  • F-Gase oder Erzeugnisse und Einrichtungen, die F-Gase enthalten, in Verkehr bringen
  • mit F-Gasen betriebene Einrichtungen installieren, warten, in Stand halten, auf Dichtheit überprüfen oder entleeren,
  • mit F-Gasen befüllte Einrichtungen betreiben oder bestimmte chemisch mit F-Gasen verwandte Stoffe einführen, ausführen, in Verkehr bringen oder zerstören. 

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