Oö. Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz
Anpassungen von zahlreichen landesrechtlichen Bestimmungen aufgrund von Änderungen im B-VG und gleichzeitigem Erlass des Informationsfreiheitsgesetzes
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Auf Grund von Änderungen im B-VG und gleichzeitigem Erlass des Informationsfreiheitsgesetzes durch BGBl. I Nr. 5/2024 wurden nun zahlreiche landesrechtliche Bestimmungen angepasst.
Aus dem Bereich von Betrieb und Umwelt werden dazu insbesondere das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009, das Oö. Bodenschutzgesetz 1991, das Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, das Oö. Tourismusschutzgesetz und das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert.
Die Änderung betrifft den Wegfall des Amtsgeheimnisses, das nun durch einen geänderten Begriff der „Geheimhaltungspflicht“ ersetzt wird. Ein Informationszugang bleibt unter geänderten Voraussetzungen (Art. 22a B-VG) weiter bestehen.
Das Oö. Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz wurde am 28. Juli 2025 im Landesgesetz verlautbart.
Links
- LGBl. Nr. 64/2025 - Oö. Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz - Oö. IFAG
- B-VG (konsolidierte Fassung)
- BGBl. I Nr. 5/2024 - Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Informationsfreiheitsgesetz
- Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009
- Oö. Bodenschutzgesetz 1991
- Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Oö. Tourismusgesetz
- Oö. Umweltschutzgesetz 1996