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Zwei erwachsene Personen heben beim Wandern an beiden Händen Kind in die Luft, ringsum Berglandschaft, Wiesen und Wasser
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Oö. Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz

Anpassungen von zahlreichen landesrechtlichen Bestimmungen aufgrund von Änderungen im B-VG und gleichzeitigem Erlass des Informationsfreiheitsgesetzes

Lesedauer: 1 Minute

01.08.2025

Auf Grund von Änderungen im B-VG und gleichzeitigem Erlass des Informations­freiheits­gesetzes durch BGBl. I Nr. 5/2024 wurden nun zahlreiche landesrechtliche Bestimmungen angepasst.
Aus dem Bereich von Betrieb und Umwelt werden dazu insbesondere das Oö. Abfall­wirtschafts­gesetz 2009, das Oö. Bodenschutzgesetz 1991, das Oö. Feuer- und Gefahren­polizeigesetz, das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, das Oö. Tourismusschutz­gesetz und das Oö. Umweltschutz­gesetz 1996 geändert. 

Die Änderung betrifft den Wegfall des Amtsgeheimnisses, das nun durch einen geänderten Begriff der „Geheimhaltungspflicht“ ersetzt wird. Ein Informationszugang bleibt unter geänderten Voraussetzungen (Art. 22a B-VG) weiter bestehen.

Das Oö. Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz wurde am 28. Juli 2025 im Landesgesetz verlautbart. 

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