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Laborglas mit blauer Flüssigkeit und Aufkleber Radioaktivitätszeichen: Gelbes schwarz umrandetes Dreieck, mittig gefüllter schwarzer Kreis umgeben von drei schwarzen abgerundeten Trapezen
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Veröffentlichung OSOA - Gesetzespaket für gemeinsame Chemikaliendaten-Plattform

OSOA steht für „One substance, one assessment“ - „Ein Stoff, eine Bewertung“

Lesedauer: 1 Minute

19.12.2025

Veröffentlichung des OSOA-Pakets am 12.12.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union.

OSOA steht für „One substance, one assessment“ - „Ein Stoff, eine Bewertung“. 

  • Verordnung (EU) 2025/2455: Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien
  • Richtlinie (EU) 2025/2456: Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die ECHA.
  • Verordnung (EU) 2025/2457: Änderung gewisser Verordnungen bezüglich Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen im Bereich Chemikalien 

Das Gesetzespaket geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Chemikalienbewertung im Dezember 2023 zurück und basiert auf der EU-Chemikalien­strategie für Nachhaltigkeit (CSS).                 

Im Wesentlichen betroffen sind Industriechemikalien, Biozide, Pestizide, Lebensmittel, Medizinprodukte und Spielzeug. 

Ziele dieses Gesetzespakets sind, Chemikalien und deren Risiken zukünftig schneller zu bewerten und die Schaffung einer verbesserten Informationsstruktur durch:  

  • Vereinheitlichung der Bewertung von Chemikalien unter verschiedenen Rechtsmaterien
  • Errichtung einer einheitlichen Datenplattform für Chemikalien (u.a. Bündelung von Daten aus über 70 Rechtsvorschriften)
  • Verbesserung der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen den EU-Agenturen:
  • ECHA - Europäischen Chemikalienagentur
  • EFSA - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
  • EUA - Europäischen Umweltagentur
  • EMA - Europäischen Arzneimittelagentur
  • EU-OSHA: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 

Die Verordnungen und die Richtlinie wurden am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das ist der 1.1.2026.

Das OSOA-Paket betrifft alle Unternehmen, die Chemikalien herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden. 

Links 

  • Verordnung (EU) 2025/2455 zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien und zur Festlegung von Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind, sowie zur Schaffung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens für Chemikalien
  • Richtlinie (EU) 2025/2456 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur
  • Verordnung (EU) 2025/2457 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 401/2009, (EU) 2017/745 und (EU) 2019/1021 im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich Chemikalien
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung (EG) Nr. 401/2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
  • Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte
  • Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe

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