[Pensions- und Vorsorgekassen, Fachvertretung]

Veranlagung des Pensionskapitals

Strenge Regeln für die Veranlagung

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Mit den Regelungen des Pensionskassengesetzes werden eine solide Entwicklung des Pensionskapitals sowie eine breite Mischung der Veranlagungsformen bei bestmöglichen Erträgen angestrebt. Das Pensionskapital muss zur Risikostreuung zwischen unterschiedlichen Veranlagungsformen in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt werden.

So lautet die Bestimmung im Pensionskassengesetz: "Die Pensionskasse hat die Pensionskassengeschäfte im Interesse der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu führen und hiebei insbesondere auf die Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht zu nehmen."

Veranlagung von Pensionen
© FV Pensions- und Vorsorgekassen

Langfristige Wertsteigerung statt kurzfristiger Spekulation

Bei der Entwicklung des Pensionsvermögens geht es nicht um die "Momentaufnahme" eines Jahres. Internationale Kapitalmärkte steigen und fallen, seitdem es sie gibt. Gute und weniger gute Wirtschaftsjahre wechseln sich ab. Für die Sicherheit der Pensionen ist letztlich nur die langfristige Aufbauarbeit von Bedeutung und darin zeigen die österreichischen Pensionskassen eine gute Performance.

Die Entwicklung der Jahresergebnisse seit 1991 zeigt das: Im Durchschnitt liegt die von den Pensionskassen erwirtschaftete Verzinsung bei 5,53 Prozent. Nach exzellenten Ergebnissen in den 1990-er Jahren und trotz Einbruchs der Kapitalmärkte um die Jahrtausendwende sowie der weltweiten Wirtschaftskrise Ende der Nuller-Jahre und der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 wurde dieser Durchschnittswert wieder erreicht.