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Lächelnde Person mit langen dunkeln Haaren hält beide ineinandergreifende Hände ans Kinn, im Vordergrund unscharf weitere Person
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Service- und Dienstleistungsangebot des Salzburger Lebensmittelhandels

Von Förderprogrammen über Beratungsleistungen bis hin zu Werbemöglichkeiten: Der Salzburger Lebensmittelhandel unterstützt seine Mitgliedsbetriebe mit einem umfassenden Service- und Dienstleistungsangebot.

Lesedauer: 1 Minute

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23.02.2026

Nahversorgerförderung 2026/2027

Das besonders erfolgreiche Salzburger Nahversorgerprogramm wurde seitens des Landes Salzburg bis 31. Dezember 2027 verlängert. Damit wird die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung weiterhin gezielt unterstützt.

Zur aktuellen Richtlinie „Lebensmittelnahversorgerprogramm 2026/2027“


Gefördertes Beratungsangebot

Das umfassende Beratungsservice unterstützt Betriebe unter anderem bei:

  • Prüfung und Optimierung von Etiketten gemäß LMIV
  • Rezeptur- und Spezifikationserstellung inkl. QUID- und Nährwertberechnungen
  • Hygiene- und HACCP-Konzepten
  • Rechtssicherem Online-Handel mit Lebensmitteln
  • Unterstützung nach behördlichen Kontrollen

Ziel ist die Sicherstellung von Lebensmittelsicherheit, Rechtskonformität und betrieblicher Qualität.

Jetzt informieren


Unternehmensbewerbung – Salzburger Woche

In Kooperation mit dem Salzburger Verlagshaus wird eine geförderte Werbemöglichkeit für KMU des Lebensmittelhandels angeboten. Ziel ist es, die Angebotsvielfalt kleiner und mittlerer Betriebe einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren.

Förderberechtigt sind aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Lebensmittelhandels (ausgenommen Betriebe mit mehr als fünf Filialen, Tankstellenshops sowie Teilnehmer am Nahversorgerprogramm).

Zu den Förderrichtlinien

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Erst-Helfer:innen-Betriebsförderung

Lebensmittelhandelsbetriebe erhalten einmal jährlich bis zu € 300 Kostenersatz für Erste-Hilfe-Kurse ihrer Mitarbeiter:innen, sofern der Betrieb die Kurskosten übernimmt. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseinreichung.

Die Förderung ist auf 20 Betriebe pro Jahr begrenzt und wird nach dem „First come – First serve“-Prinzip vergeben. Nicht förderbar sind Unternehmen mit mehr als zehn Betriebsstätten in Salzburg sowie Erste-Hilfe-Kurse im Rahmen der Führerscheinausbildung.

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