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Aufgeklappter Laptop mit Schriftzug Arbeitsrecht und Personenicons am Bildschirm, daneben weiße Tasse stehend
© Mathias Rosenthal | stock.adobe.com

Arbeit und Soziales

Juni 2026

Lesedauer: 1 Minute

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02.07.2026

 

Kontrolle von Krankenständen dringend verbessern

Die betrieblichen Fehlzeiten der Beschäftigten in Österreich durch Krankenstände sind laut heute veröffentlichtem WIFO-Fehlzeitenreport weiter hoch. Vor allem der Anteil der Kurzkrankenstände ist gestiegen. Die WKS fordert daher erneut mehr Effizienz bei den Überprüfungen ein.

Mehr lesen: Hier.


OLG: Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt Entlassung von Lehrling

Ein Lehrling trat nach dem Berufsschulblock einen Sommerurlaub im Kosovo an. Zwar hatte er zuvor mit seinen Ausbildnern über einen Urlaub gesprochen und diese hatten signalisiert, dass dieser grundsätzlich möglich sei. Eine konkrete Urlaubsvereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Statt des im Betrieb vorgesehenen Urlaubsantrags informierte der Lehrling seinen Ausbildner erst am Freitag vor der Abreise per WhatsApp über seinen geplanten Urlaub und reiste am darauffolgenden Montag ab.

Das Erstgericht hielt die Entlassung wegen unberechtigten Fernbleibens für unzulässig, da der Lehrling aufgrund der Gespräche und der ausbleibenden Reaktion auf die WhatsApp-Nachricht von einer Genehmigung ausgehen habe dürfen. Das Oberlandesgericht Linz (12Ra25/25w) sah dies anders: Es habe keine wirksame Urlaubsvereinbarung gegeben, und auch das Schweigen auf die Nachricht stelle keine Zustimmung dar. Da der Lehrling zudem das bekannte betriebliche Urlaubssystem nicht genutzt hatte, wertete das Gericht den Urlaubsantritt als eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz und bestätigte die Entlassung. 

Praxishinweis: Ob ein Entlassungsgrund verwirklicht ist und eine Entlassung rechtzeitig erfolgt, ist stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. 


Schumann-Entwurf zur Lohntransparenz völlig inakzeptabel

Nach gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen würde der Entwurf der Ministerin erhebliche Belastungen für die Wirtschaft bringen. 

Hier geht’s zum gesamten Artikel.

Quelle: WKS


Mitarbeiterprämie 2026

Geplant: Bis 500 Euro sind Zulagen und Bonuszahlungen (Juli - Dezember) steuerfrei. Geplante Änderungen basierend auf Begutachtungsentwurf – eine Beschlussfassung ist abzuwarten. 

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt (Mitarbeiterprämie 2026), sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 500 EUR steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (d.h. im Normalfall Kollektivvertrag) erfolgt. 

Hier finden Sie weitere Informationen. 


Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Seit 8.6.2026 ist es möglich, die neue Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe beim AMS zu beantragen.

 Hier finden Sie nähere AMS-Infos.


Erwerbspersonenprognose 2024-2080 

Die Statistik Austria zeigt in ihrer Erwerbspersonenprognose 2024–2080 die erwartete Entwicklung der Erwerbsbevölkerung in Österreich sowie in den einzelnen Bundesländern.