Schumann-Entwurf zur Lohntransparenz völlig inakzeptabel
Nach gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen würde der Entwurf der Ministerin erhebliche Belastungen für die Wirtschaft bringen.
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Vor rund zwei Wochen brachte Gewerkschafterin und Sozialministerin Korinna Schumann im Alleingang und ohne Sozialpartnereinigung einen für die Wirtschaft völlig inakzeptablen Entwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in die politische Koordinierung der Bundesregierung ein. Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter landauf und landab jubelten.
Mehrfach hat die Wirtschaftskammer Salzburg vor dem mit der Umsetzung einhergehenden Mehraufwand an Bürokratie gewarnt. „Zur Beseitigung bestehender Einkommensunterschiede muss vielmehr bei strukturellen Faktoren wie der Berufswahl, der Kinderbetreuung oder der in Österreich hohen Teilzeitquote angesetzt werden“, betonte WKS-Präsident Peter Buchmüller. Für die Wirtschaft sei eine Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf ausgeschlossen.
Er enthält unter anderem folgende über die Richtlinie hinausgehenden Bürokratieaufwand sowie massive Belastungen für heimische Betriebe.
Ausdehnung des Geltungsbereiches
Schon im geplanten Geltungsbereich befindet sich Gold Plating, weil von diesem auch freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer erfasst sind. Das gesetzliche und kollektivvertragliche Arbeitsrecht stellt jedoch nur auf abhängige bzw. fremdbestimmte Arbeitnehmer ab.
Zusätzliche Angaben im Entgeltbericht
Der Entwurf sieht weiters über die ohnehin schon umfangreichen und detaillierten Inhalte der Berichte, welche Arbeitgeber ab 100 Beschäftigte regelmäßig zu erstellen haben, weitere aufzunehmende Inhalte vor. Dies verschärft den bürokratischen Aufwand noch einmal.
Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Sollte der Entgeltbericht geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede von mehr als 5 % ergeben, die nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden können, sieht der Entwurf bei Unternehmen mit Betriebsrat zur Abhilfe eine vor der Schlichtungsstelle des Arbeitsgerichtes erzwingbare Betriebsvereinbarung vor. Dies hätte unter anderem die Zuständigkeit des Gerichtes in Bezug auf die generelle Lohnfindung zur Folge.
Der Entwurf ist Gold Plating in Reinkultur und würde der Wirtschaft immens schaden.
Peter Buchmüller
WKS-Präsident
Horrende Strafen vorgesehen
Frei nach dem Motto „Unternehmen gehören bestraft“ zeigt die Ministerin auch bei den von ihr geplanten Sanktionen keinerlei Hemmungen. Die Mindeststrafen für nur geringfügige und fahrlässige Fehler beginnen durchwegs bei 10.000 €. Auch dies ist für die Wirtschaft aufgrund der Komplexität des Gesetzes und der Unbestimmtheit der verwendeten Begriffe völlig inakzeptabel. Hier braucht es ausreichende Übergangsfristen, ebenso muss der Grundsatz „Beraten statt strafen“ verankert werden. „Dieser Entwurf ist Gold Plating in Reinkultur und würde der Wirtschaft immens schaden“, so der WKS-Präsident.