Entgelttransparenz: Was ist jetzt zu tun?
Auch ohne österreichisches Umsetzungsgesetz entfalten Teile der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bereits unmittelbare Wirkung.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Anforderungen an die Entgeltgestaltung, Entgelttransparenz und die Durchsetzung des Grundsatzes gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Was bedeutet das für Unternehmen? Welche Anforderungen kommen auf Arbeitgeber zu? Und was können Unternehmen bereits jetzt vorbereiten?
In unserem Webinar „Entgelttransparenz – Was ist jetzt zu tun?“ geben Mag.a Martina Leitner, Referentin für Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftskammer Salzburg, und Mag.a Monika Pink, MAS, Unternehmensberaterin für Diversity & Gleichstellung und Landessprecherin der HRM Experts Group der UBIT Salzburg, einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und zeigen konkrete Ansatzpunkte für die betriebliche Praxis.
Der rechtliche Rahmen
Mag.a Martina Leitner gibt einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand und die wesentlichen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- gleiche und gleichwertige Arbeit und die Bildung von Vergleichsgruppen
- objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für die Bewertung von Arbeit
- Transparenz bei Entgeltfestlegung und Entgeltentwicklung
- Informations- und Auskunftsrechte von Arbeitnehmer:innen
- Transparenz bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsverfahren
- Berichtspflichten und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede
- die gemeinsame Entgeltbewertung bei nicht gerechtfertigten Entgeltunterschieden
- mögliche Auswirkungen für die betriebliche Entgeltgestaltung
Die österreichische Umsetzung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Für private Arbeitgeber entfaltet die Richtlinie als solche grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist ist sie jedoch für die richtlinienkonforme Auslegung des österreichischen Rechts von Bedeutung.
Was können Unternehmen jetzt schon tun?
Mag.a Monika Pink zeigt im zweiten Teil des Webinars, wie Unternehmen bereits heute mit der Vorbereitung beginnen können.
Im Mittelpunkt stehen drei Fragen:
- Liegen alle relevanten Daten für eine Gehaltsanalyse vor?
- Wie entstehen Gehaltsentscheidungen?
- Was ist „gleiche und gleichwertige Arbeit“ im eigenen Unternehmen?
Dabei geht es unter anderem um:
- aktuelle und rollenbasierte Stellenbeschreibungen
- die vollständige Erfassung von Entgeltbestandteilen
- transparente und nachvollziehbare Gehaltsentscheidungen
- die Bildung von Berufsbildern und Jobfamilien
- die Arbeitsbewertung anhand geschlechtsneutraler Kriterien
- die Bildung geeigneter Vergleichsgruppen
- die Analyse von Gehaltsspannen, Zulagen und Benefits
- die Überprüfung von KV-Einstufungen und Überzahlungen
- die Vorbereitung auf künftige Auskunfts- und Analyseprozesse
Ein zentraler Ausgangspunkt dabei ist: Bewertet wird grundsätzlich die Rolle und nicht die Person. Für die Arbeitsbewertung stehen insbesondere Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt.
Fazit
Unternehmen müssen nicht auf das österreichische Umsetzungsgesetz warten, um mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Sinnvoll ist es bereits jetzt,
- Stellen und Rollen zu überprüfen und zu beschreiben,
- relevante Entgeltdaten zusammenzutragen,
- Entgeltbestandteile und Überzahlungen zu analysieren,
- Kriterien für Entgeltentscheidungen zu dokumentieren
- mögliche Vergleichsgruppen zu definieren und
- bestehende Entgeltstrukturen auf Auffälligkeiten zu überprüfen.
Genau diese ersten Schritte stehen im Mittelpunkt des Webinars.