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Kontrolle von Krankenständen weiter verbessern

Kurzkrankenstände nehmen weiter zu. Die WKS fordert wirksamere Kontrollen, um Missbrauch zu verhindern und Betriebe zu entlasten.

Lesedauer: 3 Minuten

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Aktualisiert am 07.07.2026

Die betrieblichen Fehlzeiten der Beschäftigten in Österreich durch Krankenstände sind laut kürzlich veröffentlichtem WIFO-Fehlzeitenreport weiterhin hoch. Vor allem der Anteil der Kurzkrankenstände ist gestiegen. Die WKS fordert daher erneut mehr Effizienz bei den Überprüfungen ein.

Laut aktuellem WIFO-Fehlzeiten-Report waren die Beschäftigten in Salzburg 2025 im Schnitt 12,4 Kalendertage krank (2024: 12,8 Tage). Der Österreichschnitt beträgt 14,7 Tage (2024: 15,1 Tage). „Es ist erfreulich, dass die Salzburger im Bundesländervergleich seit Jahren am wenigsten krank sind“, betont WKS-Präsident KommR Peter Buchmüller. Er weist allerdings darauf hin, dass aufgrund der Tatsache, dass kurze Krankenstände von ein bis drei Tagen häufig nicht gemeldet werden müssen, die tatsächliche Krankenstandsquote deutlich höher liegen dürfte.

Auch ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Kurzkrankenstände wie auch die der Krankenstände insgesamt pro versicherte Person gestiegen. Im Jahr 2008 dauerten 30,5% aller Krankenstandsfälle weniger als drei Tage, 2019 waren es 41,7% und zuletzt 44,7%.

WIFO
© WIFO Die Kurzkrankenstände sind seit den 1990-iger Jahren rasant angestiegen.

Hohe Kosten der Krankenstände

Fehlzeiten durch Krankenstände sind nicht nur aus persönlicher Sicht herausfordernd, sie haben auch erhebliche betriebliche und volkswirtschaftliche Folgen. Die direkten Kosten krankheitsbedingter Ausfälle, bestehend aus der direkten Entgeltfortzahlung der Betriebe an Mitarbeiter (4,8 Mrd. €) sowie dem Krankengeld der Krankenversicherung (1,2 Mrd. €), beliefen sich laut den letztverfügbaren Daten aus dem Jahr 2024 auf 1,3% des BIP.  Zu den Behandlungskosten kommen weiters Wertschöpfungsverluste hinzu, die unter vereinfachten Annahmen bis zu 8,8 Mrd. € bzw. 1,9% des BIP erreichen können (Berechnungen für das Jahr 2024).

„Die Fehlzeiten sind für die Wirtschaft ein riesiger Kostenfaktor. Kombiniert mit den hohen Lohn- und Energiekosten haben wir uns so in den vergangenen Jahren zum Weltmeister der Unproduktivität entwickelt“, sagt Buchmüller und stellt weiter fest: „Wer krank ist, muss natürlich die Möglichkeit haben, sich im Krankenstand auszukurieren. Denn die Betriebe brauchen gesunde und fitte Mitarbeiter."

Laut Buchmüller gehe der Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch korrekt mit dem Thema Krankenstand um. Es gebe allerdings speziell bei Kurzkrankenständen auch schwarze Schafe, die das System ausnutzen. Die Wirtschaftskammer trägt das Modell der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit mit. Es braucht jedoch auch einen ehrlichen Blick auf problematisches Verhalten. „Ich fordere daher von der Bundesregierung klare Vorgaben und Maßnahmen ein, damit Missbrauch in Zukunft wirksamer kontrolliert wird. Das wäre laut Regierungsprogramm auch vorgesehen, bei der Umsetzung ist aber noch keine Aktivität erkennbar“, resümiert der WKS-Präsident.

ÖGK prüft Personen im Krankenstand

Zuständig für die Prüfung des Gesundheitszustandes von versicherten Personen während des Krankenstandes ist die ÖGK. Die bzw. der Erkrankte muss eine entsprechende Einladung zu einer Kontrolluntersuchung befolgen und sich auch untersuchen zu lassen. Des Weiteren ist die ÖGK berechtigt, sich davon zu überzeugen, dass die ärztlichen Anordnungen und die Bestimmungen der Krankenordnung von der bzw. dem Versicherten eingehalten werden. Dafür gibt es eigene Krankenbesucherinnen und Krankenbesucher, die sich mit ihrem Dienstausweis legitimieren. Diese sind befugt, die Versicherten an ihrem Wohnsitz aufzusuchen und Fragen zu stellen. Halten sich die Versicherten nicht an die Regeln, sind Sanktionen möglich – bis hin zur Streichung des Krankengeldes.