Energie und Umwelt
März 2026
Lesedauer: 4 Minuten
WKÖ-Umfrage Wasserkraftanlagen
Diese Umfrage betrifft Wasserkraftanlagen, die von Mitgliedern der Wirtschaftskammer betrieben werden.
Bis Ende 2027 soll der gute Zustand aller Gewässer gemäß EU-Wasserrahmen-RL hergestellt werden. Von der Zielerreichung sind die EU-Mitgliedstaaten derzeit weit entfernt. Viele heimische Unternehmen besitzen Wasserkraftanlagen, die einen wesentlichen Beitrag zur leistbaren und versorgungssicheren Eigenstromversorgung und nachhaltigen Stromproduktion leisten. Doch teure und aufwändige Auflagen machen den Betrieb dieser Anlagen zunehmend schwierig, insbesondere wenn z.B. bauliche Maßnahmen oder Erzeugungsverluste in Kauf zu nehmen sind, ohne dass sich substanzielle ökologische Verbesserungen abzeichnen.
Ziele der Umfrage:
- Verbesserung der Datenlage im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Wasserrechts (EU und national) und die kommenden Nationalen Gewässerbewirtschaftsungspläne
- Identifikation von sowohl Problemen also auch Best Practise im Vollzug
- Suche nach zusätzlichen Ansprechpartner:innen z.B. für Expert:innenarbeitgruppen
Teilnahme bis einschließlich 16. April 2026 möglich.
Quelle: Bundessparte Industrie, WKÖ
Omnibus I mit 18.3.2026 in Kraft
Am 26.2.2026 wurden die Vereinfachungen der EU-Richtlinie zu nachhaltiger Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie zum EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CS3D offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten am 20. Tage danach, also am 18. März 2026, in Kraft. Damit ist der sogenannte Omnibus I abgeschlossen.
Die Bundessparte Industrie hat die Änderungen tabellarisch dargestellt:
Weiterlesen.WKÖ Danninger an EU-Energieminister: Günstige erneuerbare Energie muss im Strompreis ankommen
Österreich-Initiative zu mehr Transparenz am EU-Strommarkt wichtiger Schritt – Faire Kostenverteilung bei Stromnetzen auf europäischer Ebene notwendig.
Weiterlesen.Stromkostenentlastung durch Lieferantenwechsel und Industriestrompreis
Möglichkeiten zur Senkung von Energiekosten für Unternehmen
Die Bundessparte Industrie hat gemeinsam mit dem Energieinstitut der Wirtschaft die EU-Beihilfenrechtlichen Möglichkeiten und das deutsche Vorbild des angekündigten Industriestrompreises analysiert. Die Berechnungsformel für die mögliche Höhe der Industriestrompreis-Beihilfe (Vorsicht – noch ohne die wahrscheinliche aliquote Kürzung auf das knappe Budget) und Hinweise zu den vom EU-Recht vorgegebenen Bedingungen und der damit verbundenen Bürokratieaufwendungen finden Sie anbei.
Eine für viele Unternehmen naheliegendere Kostensenkungsmaßnahme ist – wie auch die E-Control und das Energieministerium laufend informieren – der in vielen Fällen mögliche Wechsel des Stromlieferanten. Stromlieferanten bieten aktuell noch relativ billige Stromlieferungen an; noch ist der durch den Nahost-Konflikt aufkommende Preisanstieg nicht (vollständig) im Stromkundenmarkt (insb. für Kleinunternehmen) angekommen.
Sie finden im factsheet beispielhafte Gegenüberstellungen zwischen den Stromkostenreduktionen durch den angekündigten Industriestrompreis und durch jetzt den schon möglichen Lieferantenwechsel:
Zum Factsheet.Quelle: Bundessparte Industrie, WKO
ÖKO+ Ausgabe 1/2026
Nachstehend finden Sie die aktuelle Ausgabe des Fachmagazins für Ökonomie und Ökologie:
ÖKO+ Ausgabe 1/2026Quelle: Abteilung Umwelt- und Energiepolitik, WKO