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Grafische Darstellung von Cybersicherheit mit Passwort, Schutzschild, Schlössern und Fingerabdruck als Symbole für den Schutz vor Cyberkriminalität.
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Cyberkriminalität kennt keine Grenzen

Die Wirtschaftskammer Salzburg unterstützt Unternehmen mit rascher Hilfe bei Cyberkriminalität sowie nationale und internationale Betrugsfälle.

Lesedauer: 6 Minuten

23.07.2026

Cyberkriminalität und internationale Betrugsfälle nehmen weltweit zu und betreffen längst Unternehmen jeder Größe. Ob gefälschte Internetseiten, Fake-Shops, manipulierte Rechnungen, Phishing-E-Mails oder betrügerische Geschäftspartner im In- und Ausland sowie der weit verbreitete Anzeigeschwindel: Die Methoden der Täter werden immer professioneller und verursachen oftmals erhebliche finanzielle Schäden.

Besonders im internationalen Geschäftsverkehr nutzen Täter die räumliche Distanz, unterschiedliche Rechtssysteme und die Anonymität des Internets, um Unternehmen gezielt zu täuschen. Häufig sitzen die Drahtzieher solcher Betrugsmodelle im Ausland, wodurch die Überprüfung von Unternehmen, die Durchsetzung von Forderungen oder die Einleitung rechtlicher Schritte zusätzlich erschwert werden. Umso wichtiger ist es, die Seriosität potenzieller Geschäftspartner frühzeitig zu prüfen und bei Verdachtsfällen rasch zu reagieren.

Wenn es um Betrugsfälle über Internetseiten, Fake-Shops oder unseriöse internationale Geschäftspartner geht, stehen die Wirtschaftskammern österreichischen Unternehmen gemeinsam mit dem Netzwerk der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der WKÖ als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Mit rund 100 Stützpunkten weltweit verfügt das Netzwerk über lokale Marktkenntnisse, verlässliche Kontakte im Ausland und langjährige Erfahrung bei der Unterstützung österreichischer Unternehmen in internationalen Betrugs- und Streitfällen. Bei Betrugsfällen im Inland steht unter anderem der Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb für eine unbürokratische und schnelle Hilfe bereit.

Unterstützung für Unternehmen: prüfen, absichern, handeln

Internationale Geschäftsbeziehungen bieten große Chancen, erfordern aber auch besondere Sorgfalt. Die Wirtschaftskammern und die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA unterstützen Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Geschäftspartner zu prüfen und im Verdachts- oder Schadensfall gezielt zu handeln.

  1. Prüfung und Einschätzung internationaler Geschäftspartner
    Vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung unterstützt die Wirtschaftskammer bei der Einschätzung ausländischer Unternehmen. Dazu gehören Informationen zur Unternehmensseriosität, Bonitätsauskünfte sowie Hinweise auf mögliche Risiken im Zielmarkt. Darüber hinaus erhalten Unternehmen Informationen über bekannte Betrugsmuster und Risikofaktoren im jeweiligen Markt.
  2. Lokale Marktkenntnisse und starke Netzwerke vor Ort
    Die Wirtschaftskammer Salzburg und die damit betrauten Bereiche verfügen über fundierte Kenntnisse über die jeweiligen Betrugsmaschen sowie die Vorgangsweise meist krimineller Organisationen. Daher kann dem Unternehmen in vielen Fällen eine unbürokratische und schnelle Hilfe angeboten werden, wobei leider die organisierte Kriminalität den Ermittlungsbehörden immer einen Schritt voraus ist. Insbesondere das Landeskriminalamt (Ermittlungsbereich Wirtschaftskriminalität) der Landespolizeidirektion Salzburg sowie die Staatsanwaltschaft und einzelne Polizeidienststellen nehmen Ihre Anzeigen auf und leiten umfangreiche Nachforschungstätigkeiten ein. Hierbei bedienen sie sich auch dem Netzwerk der AußenwirtschaftsCenter der WKO.
  3. Zugang zu Vertrauensanwälten und spezialisierten Experten
    Bei rechtlichen Fragestellungen oder komplexen Verdachtsfällen stellen die AußenwirtschaftsCenter Kontakte zu ihren Vertrauensanwälten, Steuerberatern und sonstigen Fachexperten im jeweiligen Land her. Dadurch können Unternehmen rascher reagieren und mit Hilfe qualifizierter Beratung und Unterstützung Betrugsfälle vorab verhindern oder im besten Fall bereits bezahlte Geldleistungen wieder zurückbekommen.
  4. Unterstützung bei der Durchsetzung offener Forderungen
    Häufig werden Leistungen gegen Vorauskasse von nicht existierenden Unternehmen angeboten. Wurden bereits Zahlungen geleistet, unterstützen die Wirtschaftskammern unsere Mitgliedsunternehmen bei der Prüfung möglicher Schritte zur Durchsetzung und Rückforderung ihrer Ansprüche. Darüber hinaus können geeignete Ansprechpartner, Inkassodienstleister und weitere Unterstützungsangebote vermittelt werden.
  5. Begleitung bei internationalen Streit- und Betrugsfällen
    Bei grenzüberschreitenden Streit- oder Betrugsfällen unterstützen die Wirtschaftskammern gemeinsam mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA bei der Einbindung der richtigen Stellen und Ansprechpartner. Unternehmen erhalten Orientierung zu möglichen weiteren Schritten und Zugang zu den jeweils relevanten Ansprechpartnern und Institutionen.
  6. Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammern Österreichs
    Bei Cyberangriffen, Phishing-E-Mails oder anderen IT-Sicherheitsvorfällen können Unternehmen die Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammern Österreichs als kostenlose Erstberatungsstelle nutzen. Das Service-Call-Center ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar und unterstützt bei der ersten Einschätzung der Situation sowie bei der Einleitung notwendiger Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung.

Die telefonische Erstinformation und Notfallhilfe stehen WKO-Mitgliedern kostenlos unter der Rufnummer 0800 888 133 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Website der Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammern Österreichs abrufbar.

Verdachts- oder Betrugsfälle: Handlungsempfehlungen

Besteht der Verdacht, Opfer eines Betrugsfalls geworden zu sein, ist rasches Handeln entscheidend. Je früher geeignete Schritte gesetzt werden, desto größer sind die Chancen, finanzielle Schäden zu begrenzen und die weitere Aufklärung zu unterstützen.

Hinweis
Besonders das Hacken von Websites und deren Sperrung wird in der Praxis oft nur durch Bezahlung von „Lösegeldern“ in Krypto-Währungen über das Darknet wieder aufgehoben und gehen diese Schäden in Millionenhöhe, wobei die Dunkelziffer schwer zu eruieren ist, da viele Unternehmen aus Scham verzichten, eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Es ist zu beachten, dass – wenn bereits – Zahlungen geleistet wurden, diese oft mehrmals umgeleitet werden und dann in Drittländern verschwinden, die eine Rückholung oder Auffindung der Täter nach Mitteilung des Landeskriminalamtes (Ermittlungsbereich Wirtschaftskriminalität) der Landespolizeidirektion Salzburg unmöglich machen. Prüfen Sie daher - wie bereits ausgeführt – vor einem Zahlungsfluss Ihre Vertragspartner. Zahlen Sie keine Forderung etwa bei fiktiven Erbschaften, Enkeltricks und hinterfragen Sie bei Anrufen die jeweilige Telefonnummer bevor Sie weitere Handlungen setzen.

Die wichtigsten Schritte zur Schadensminimierung im Überblick

  • Beweise sichern Sichern Sie sämtliche vorhandenen Unterlagen und Nachweise, insbesondere E-Mails, Rechnungen, Verträge, Chatverläufe, Screenshots von Websites sowie Zahlungs- und Überweisungsbelege.
  • Hausbank verständigen und möglichen Zahlungsstopp veranlassen
    Stoppen Sie bestehende Zahlungen oder Zahlungsaufforderungen und führen Sie keine zusätzlichen Transaktionen durch, solange der Sachverhalt nicht geklärt ist. Setzen Sie Ihre Hausbank unverzüglich in Kenntnis, wenn bereits Zahlungen erfolgt sind. In bestimmten Fällen kann eine Rückholung von bereits geleisteten Zahlungen rechtlich möglich sein. Die Voraussetzungen werden durch ihre Bank unverzüglich geprüft.
  • Sachverhalt dokumentieren Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen zum möglichen Betrugsfall, insbesondere Firmenbezeichnungen, Ansprechpartner, Websites, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindungen und sonstige Kontaktinformationen.
  • Wirtschaftskammer zur begleitenden Unterstützung einbinden Informieren Sie frühzeitig Ihre Wirtschaftskammer und/oder das zuständige AußenwirtschaftsCenter, letzteres können Sie über den Bereich Handelspolitik und Außenwirtschaft, Mag. Thomas Albrecht unter der Telefonnummer +43 662 88 88 255 oder Mail aussenwirtschaft@wks.at jederzeit erfragen.
  • Polizei informieren und Anzeige prüfen Nehmen Sie bei einem konkreten Betrugsverdacht oder bereits eingetretenen finanziellen Schaden Kontakt mit der Polizei auf, insbesondere mit dem Landeskriminalamt (Ermittlungsbereich Wirtschaftskriminalität) der Landespolizeidirektion Salzburg und erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige, die auch bei der Staatsanwalt Salzburg am Landesgericht Salzburg eingebracht werden kann. Dies ist insofern wichtig, weil Sie sich dann einem möglichen Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen können.

Persönlich. Direkt. Kompetent: Ihre Ansprechpartner in Salzburg

Die Wirtschaftskammer Salzburg steht Salzburger Unternehmen bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit internationalem Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie bei nationalen Betrugshandlungen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Durch die enge Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, dem Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb, Vertrauensanwälten, Botschaften und weiteren Partnern erhalten betroffene Unternehmen rasch Zugang zu den benötigten Unterstützungsangeboten.

Bei Fragen, einem konkreten Betrugsverdacht oder bereits eingetretenen Schäden stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Bereich Handelspolitik und Außenwirtschaft 

T +43 662 8888-255
E aussenwirtschaft@wks.at

Bereich Allgemeines Unternehmensrecht

T +43 662 8888-322
E rechtspolitik@wks.at

Diese Informationsseite samt Serviceangeboten wird von der Stabsstelle Service und Recht der Wirtschaftskammer Salzburg bereitgestellt. Die Koordination liegt beim Bereich Handelspolitik und Außenwirtschaft.

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