Makroaufnahme von einem Bakterium und einer Viruszelle in einem wissenschaftlichen Labor auf einer Petrischale
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Allergene / Allergenkennzeichnung: WKO.at informiert

Hauptallergene, Allergien und Unverträglichkeiten, verpflichtende Allergeninformation, Ausnahmen, Allergeninformationsverordnung sowie spezifische Brancheninfos

Lesedauer: 1 Minute

08.09.2023

Seit 13.12.2014 gilt die Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene auch für sogenannte „lose Ware“ und nicht nur für verpackte Lebensmittel. Das betrifft vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Lebensmittelhandel, -gewerbe und -industrie. 

Hier finden Sie eine Übersicht der WKO.at-Informationen zum Thema Allergene und Allergenkennzeichnung nach Branchen:

Gastronomiebetriebe

Die Gastronomie-Infoseite behandelt alle wichtigen Themen wie

  • Liste der Hauptallergene
  • Leitlinie zur Infomation und Personalschulung
  • Schriftliche und mündliche Information
  • Ausnahmen und Haftung 

Lebensmittelhandel

Die Lebensmittelhandel-Infoseite behandelt Themen wie

  • Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln
  • Kennzeichnung bei Selbstbedienung
  • Leitlinie zur Information und Personalschulung

Lebensmittelgewerbe

Die Lebensmittelgewerbe-Infoseite  listet die geltenden Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln - alle Infos für 

  • Bäcker,
  • Fleischer,
  • Konditoren,
  • Müller- und Mischfuttererzeuger 
  • Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Lebensmittelindustrie

Die Lebensmittelindustrie-Infoseite listet

  • EU- und nationale Vorschriften
  • Leitlinien und Empfehlungen 
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