Aktueller Stand der Sanktionen gegen Guinea-Bissau
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Im Zusammenhang mit dem Staatsstreich in Guinea-Bissau verhängt die EU mit VO 377/2012 gegen einige natürliche Personen (Angehörige des Militärs) Finanzsanktionen und ein Einreiseverbot in die EU.
Die Konten dieser Personen in der EU sind einzufrieren, es besteht ein Verbot des Zurverfügungstellens von Geldern oder wirtschaftliche Ressourcen.
Rechtsquellen:
VO 377/2012 (kons. Fassung),
Beschluss 2012/285/GASP (kons. Fassung),
HINWEIS:
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (zB EU-Dual Use-Verordnung).
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.