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Weiße Fahne mit Mercosur Schrift und Sternen weht bei Abenddämmerung
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Handelsabkommen EU-Mercosur

Partnerschaftsabkommen (Handelsteil: Interims-Handelsabkommen) und Interregionales Rahmenabkommen der EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay

Lesedauer: 8 Minuten

Basis für die Beziehungen der EU mit dem Mercosur ist das interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit von Dezember 1995, das mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist.

Zur Schaffung stabiler und berechenbarer Regeln für den Handel mit Waren und Dienstleistungen und Investitionen verhandelte die EU seit 1999 mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) über ein Assoziierungsabkommen. Am 28. Juni 2019 konnte ein "agreement in principle" erzielt werden. Am 6. Dezember 2024 konnten die Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen (ehem. als Assoziierungsabkommen bezeichnet) final abgeschlossen werden.

Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur

Am 6. Dezember 2024 konnten die Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen (ehem. als Assoziierungsabkommen bezeichnet) final abgeschlossen werden.

Am 3. September 2025 hat die Europäische Kommission dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament (EP) die Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des EU-Mercosur Partnerschaftsabkommens (EMPA) sowie eines Interims-Handelsabkommens (ITA) vorgelegt.

EU-Mercosur Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreements, ITA)

Proposal for a COUNCIL DECISION on the signing of the Interim Agreement on Trade (COM/2025/338 final) 
Proposal for a COUNCIL DECISION on the conclusion of the Interim Agreement on Trade (COM/2025/339 final)

  • Gegenstand: Beinhaltet den Handelsteil des Gesamtabkommens, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt.
  • Ratifikation: Erfordert lediglich die Zustimmung des Rates der EU und des Europäischen Parlaments.
  • Zielsetzung: Ermöglicht eine vorläufige Anwendung der Handelsbestimmungen, bis das EMPA vollständig ratifiziert ist.
  • Besonderheit: Das ITA tritt außer Kraft, sobald das EMPA in Kraft tritt.

EU-Mercosur Partnerschaftsabkommen (Partnership Agreement, EMPA)

Proposal for a Council Decision on the signing and provisional application of the Partnership Agreement (COM/2025/356 final) 
Proposal for a Council Decision on the conclusion of the Partnership Agreement (COM/2025/357 final)

  • Gegenstand: Umfasst die politischen und kooperativen Aspekte der Partnerschaft.
  • Ratifikation: Neben der EU-Ebene ist die Zustimmung aller nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
  • Zielsetzung: Vertiefung der strategischen Beziehungen, Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, nachhaltiger Entwicklung und wirtschaftlicher Zusammenarbeit.

Strategische Bedeutung des EU-Mercosur-Abkommens

  • Größte Freihandelszone weltweit: Mit über 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht ein Wirtschaftsraum, der neue Exportchancen für österreichische und europäische Unternehmen eröffnet.
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Die EU-Exporte könnten um bis zu 39 % steigen – insbesondere die Agrar- und Lebensmittelexporte in die Mercosur-Staaten sogar um nahezu 50 %. Zudem wird mit der Schaffung von über 440.000 neuen Arbeitsplätzen in Europa gerechnet.
  • Politische Relevanz: Das Abkommen stärkt die strategische Partnerschaft mit Lateinamerika – ein wichtiges Signal in Zeiten globaler Unsicherheiten und geopolitischer Spannungen.

Nächste Schritte im Ratifizierungsprozess

  • Der Rat der EU und das Europäische Parlament nehmen nun die politischen Beratungen über die Vorschläge der Kommission auf.
  • Die Europäische Kommission strebt eine Ratifizierung bis Ende des Jahres an, um die Umsetzung des Abkommens rasch voranzutreiben.

Was wurde verhandelt? – Details

Das geplante Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) bringt zahlreiche wirtschaftliche und strategische Vorteile für europäische und österreichische Unternehmen: 

Handelserleichterungen

  • Abbau hoher Zölle auf EU-Exporte in die Mercosur-Länder, z. B.:
    • Maschinen und elektrische Ausrüstungen: 14–20 %
    • Transportmittel: 14–35 %
    • Optische, medizinische und Messinstrumente: 14–18 %
    • Eisen-, Stahl- und Metallerzeugnisse: 12–18 %
    • Chemie- und Pharmaerzeugnisse: 14–18 %
    • Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse: bis zu 55 %
  • Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, z. B. technische Vorschriften und Zulassungsverfahren. 

Marktzugang und Wettbewerbsschutz

  • Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Mercosur-Staaten für europäische und österreichische Anbieter.
  • Verbesserter Zugang zu Rohstoffen für europäische und österreichische Unternehmen.
  • Schutz von 344 geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU vor Nachahmung und Missbrauch – darunter 13 österreichische Spezialitäten, wie:
    • Tiroler Speck
    • Inländerrum
    • Steirisches Kürbiskernöl
    • Steirischer Kren 

Förderung des Dienstleistungshandels und der Niederlassungsfreiheit

Das Abkommen erleichtert den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und verbessert die Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen, die eine wirtschaftliche Präsenz im Mercosur-Raum aufbauen möchten – sowohl im Dienstleistungssektor als auch im verarbeitenden Gewerbe

Es schafft mehr Rechtssicherheit, reduziert regulatorische Hürden und erweitert den Marktzugang in zentralen Bereichen wie:

  • Finanzdienstleistungen
  • Post- und Kurierdienste
  • Telekommunikation
  • Transport
  • Digitaler Handel
  • Umwelttechnologien 

Dadurch werden neue Geschäftsmöglichkeiten für österreichische und europäische Anbieter eröffnet und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. 

Berücksichtigung zentraler-Interessen europäischer Stakeholder

Das Abkommen trägt den Anliegen sensibler Sektoren und gesellschaftlicher Gruppen Rechnung, unter anderem durch:

  • Begrenzte Zollkontingente für sensible Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, um Wettbewerbsdruck auf europäische Produzenten zu minimieren.
  • Bilaterale Schutzklauseln, die es ermöglichen, bei Marktverwerfungen gezielt Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Verbindliche Nachhaltigkeitsverpflichtungen, insbesondere in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Arbeitsschutz, die über internationale Standards hinausgehen.
  • Wahrung regulatorischer Souveränität, insbesondere im Bereich öffentlicher Dienstleistungen und Verbraucherschutz. 

Weitere Details zum Abkommen können den Informationen der Europäischen Kommission entnommen werden:

Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Mercosur

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens enthalten im Anhang den vollständigen Text des Interims-Handelsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur. 

CHAPTER 1 INITIAL PROVISIONS 
CHAPTER 2 TRADE IN GOODS
CHAPTER 3 RULES OF ORIGIN AND ORIGIN PROCEDURES
CHAPTER 4 CUSTOMS AND TRADE FACILITATION 
CHAPTER 5 TECHNICAL BARRIERS TO TRADE
CHAPTER 6 SANITARY AND PHYTOSANITARY MEASURES
CHAPTER 7 DIALOGUES ON ISSUES RELATED TO THE AGRI-FOOD CHAIN 
CHAPTER 8 TRADE DEFENCE AND GLOBAL SAFEGUARDS 
CHAPTER 9 BILATERAL SAFEGUARD MEASURES
CHAPTER 10 TRADE IN SERVICES AND ESTABLISHMENT
CHAPTER 11 TRANSFERS OR PAYMENTS FOR CURRENT ACCOUNT TRANSACTIONS, CAPITAL MOVEMENTS AND TEMPORARY SAFEGUARD MEASURES
CHAPTER 12 GOVERNMENT PROCUREMENT
CHAPTER 13 INTELLECTUAL PROPERTY 
CHAPTER 14 SMALL AND MEDIUM-SIZED ENTERPRISES
CHAPTER 15 COMPETITION
CHAPTER 16 SUBSIDIES
CHAPTER 17 STATE-OWNED ENTERPRISES, ENTERPRISES GRANTED EXCLUSIVE OR SPECIAL PRIVILEGES
CHAPTER 18 TRADE AND SUSTAINABLE DEVELOPMENT
CHAPTER 19 TRANSPARENCY
CHAPTER 20 EXCEPTIONS
CHAPTER 21 DISPUTE SETTLEMENT
CHAPTER 22 INSTITUTIONAL PROVISIONS
CHAPTER 23 GENERAL AND FINAL PROVISIONS 

ANNEX 2-A TARIFF ELIMINATION SCHEDULE

  • SECTION A GENERAL PROVISIONS
  • SECTION B TARIFF RATE QUOTAS OF THE EUROPEAN UNION
  • SECTION C TARIFF RATE QUOTAS OF MERCOSUR
  • SECTION D ADMINISTRATION OF TARIFF RATE QUOTAS
  • SECTION E CONVERSION FACTORS

ANNEX 2-B EXPORT DUTIES

  • SECTION A GENERAL PROVISION
  • SECTION B SERIOUS IMBALANCES
  • SECTION C EXPORT DUTY SCHEDULES
  • SECTION D PROVISIONS CONCERNING BRAZIL

ANNEX 2-D TRADE IN WINE PRODUCTS AND SPIRITS 

Appendix 2-A-1 Tariff elimination schedule for the European Union 

Appendix 2-A-2 Tariff elimination schedule for MERCOSUR 

ANNEX 3-A INTRODUCTORY NOTES TO PRODUCT SPECIFIC RULES
ANNEX 3-B PRODUCT SPECIFIC RULES OF ORIGIN
ANNEX 3-C STATEMENT ON ORIGIN
ANNEX 3-D TRANSITIONAL MEASURES
ANNEX 3-E MANAGEMENT OF ADMINISTRATIVE ERRORS
ANNEX 3-F JOINT DECLARATIONS
ANNEX 4-A MUTUAL ADMINISTRATIVE ASSISTANCE IN CUSTOMS MATTERS
ANNEX 5-A
ANNEX 5-B ON MOTOR VEHICLES, EQUIPMENT AND PARTS THEREOF
ANNEX 6-A RECOGNITION OF ZONES, COMPARTMENTS AND PEST STATUS
ANNEX 9-A BILATERAL SAFEGUARD MEASURES FOR VEHICLES CLASSIFIED UNDER HS HEADING 8703 AND 8704 

ANNEXES 10-A TO 10-E LIST OF COMMITMENTS ON CROSS-BORDER SUPPLY OF SERVICES, ESTABLISHMENT AND REGARDING CONTRACTUAL SERVICE SUPPLIERS AND INDEPENDENT PROFESSIONALS 

ANNEXES 12-A TO 12-O GOVERNMENT PROCUREMENT 

ANNEXES 13 A TO E GEOGRAPHICAL INDICATIONS
ANNEXES 17-A STATE-OWNED ENTERPRISES, ENTERPRISES GRANTED  EXCLUSIVE OR SPECIAL PRIVILEGES 
ANNEX 18-A PREAMBLE
ANNEX 21-A RULES OF PROCEDURE FOR ARBITRATION
ANNEX 21-B CODE OF CONDUCT FOR MEMBERS OF ARBITRATION PANELS AND MEDIATORS
ANNEX 21-C MEDIATION 

Hinweise: Die Texte werden erst bei der Unterzeichnung endgültig sein. Das Abkommen wird für die Parteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Partei ihre internen rechtlichen Verfahren abgeschlossen hat, die für das Inkrafttreten des Abkommens (oder seine vorläufige Anwendung) erforderlich sind.

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen

Das geplante Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur wurde umfassend angelegt, es sollte einen politischen Dialog, Kooperation und Handel beinhaltet. Zu den Verhandlungsmaximen gehörten die schrittweise und reziproke Handelsliberalisierung ohne prinzipiellen Ausschluss eines Sektors, in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln.

Nach dem Austausch verbesserter Marktzugangsangebote für Waren im Mai 2004 schien die Aussicht auf einen planmäßigen Verhandlungsabschluss Ende Oktober noch intakt. Zwar zeigten sich beide Seiten vom Angebot der Gegenseite enttäuscht, doch bestand noch Hoffnung auf entscheidende Nachbesserungen. Diese wurden im September durch den Mercosur zunichte gemacht, dessen revidiertes Angebot hinter jenem vom Mai zurückblieb. Im Oktober 2004 wurden dann die Verhandlungen offiziell suspendiert.

Zwischen 2009 und 2010 fanden vermehrt informelle Kontakte zwischen der EU und dem Mercosur statt, die letztendlich dazu führten, dass die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur beim EU-Mercosur-Gipfel im Mai 2010 wieder offiziell aufgenommen wurden.

Die seit 2010 stattgefunden Verhandlungsrunden (die letzte fand vom 22. bis 26. Oktober 2012 statt) konzentrierten sich nur auf Handelsregeln statt auf Fragen des Marktzuganges. 

Am Rande des EU-Lateinamerika Gipfels im Juni 2015 einigten sich die EU und Mercosur darauf, sofern die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Austausch erfüllt sind, Marktzugangsangebot für Waren, Dienstleistungen, Investitionen (Niederlassung) und öffentliches Beschaffungswesen auszutauschen. 

Am 11. Mai 2016 wurden schließlich die Marktzugangsangebote ausgetauscht. 

Anschließend fand vom Juli bis 3. Oktober 2016 eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den Handelsaspekten des Assoziierungsabkommens statt.

Seit Oktober 2016 wurden die Verhandlungen intensiviert und seitdem fanden zahlreiche Verhandlungsrunden statt, deren Berichte sowie die relevanten EU-Textentwürfe online gestellt wurden.

Am 28. Juni 2019 konnte eine Einigung über den Abkommenstext ("agreement in principle") zwischen der EU und den Mercosur-Ländern erzielt werden. 

Zur Verbesserung der Umsetzung der Verpflichtungen zum Arbeitnehmer- und Umweltschutz wurden die Verhandlungen fortgesetzt.

Am 6. Dezember 2024 könnten die Verhandlungen final abgeschlossen werden.

Am 3. September 2025 wurden die relevanten Beschlüsse zum Abschluss und zur Unterzeichnung an den Rat der EU und das Europäische Parlament übermittelt.


Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit EU-Mercosur

Ziel dieses Abkommens ist der verstärkte politische Dialog, die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone und die Vertiefung der Kooperation im wirtschaftlichen, handelspolitischen, industriellen, wissenschaftlichen, institutionellen und kulturellen Bereich. 

Rechtsakte Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit

Hinweis
Alle EU-Rechtsakte zum interregionalen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit der EU mit dem Mercosur finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

Stand: 08.09.2025

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