Panoramablick auf Jakarta, die Hauptstadt von Indonesien., mit vielen Wolkenkratzern und befahrenen Straßen, ein Fluss mit Bäumen am Ufer schlängelt sich durch die Stadt. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Indonesien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Für viele Waren sind Importlizenzen oder Produktregistrierungen von/bei staatlichen Stellen nötig, welche nur indonesische Firmen beantragen können. Meist sind diese bereits vor Einfuhr der Ware beizubringen.

Indonesien gehört der ASEAN–Freihandelszone (AFTA) an, deren Ziel u.a. die Absenkung der Zollschranken der Mitgliedsländer ist. Seit dem Inkrafttreten der ASEAN Economic Community (AEC) 2015 können innerhalb der ASEAN-Staaten beinahe alle Produkte zollfrei gehandelt werden.

Anhand der Zolltarifnummern Ihrer Produkte können wir neben den exakten Importbestimmungen auch die indonesischen Importeure der jeweiligen Produkte erheben und Sie bei der Suche nach einem geeigneten Partner unterstützen.

Zollbestimmungen

Indonesien ist Mitglied der WTO und wendet somit das Harmonisierte System des Zolltarifs an. Zölle werden aufgrund des CIF-Wertes ermittelt. Das indonesische Zolltarifsystem INSW/INTR weicht bei den HS-Nummern im Vergleich zu Österreich allerdings manchmal ab.

Gerne können wir für Sie die entsprechenden Zolltarifnummern im indonesischen Zolltarifsystem recherchieren und die genauen Import- sowie Zollbestimmungen für Ihre Produkte erheben.

Indonesien ist seit 15. Mai 2015 das 75. Mitglied der Haftungskette zum Carnet ATA und akzeptiert seither Carnets auf Basis der Istanbul-Konvention für folgende Verwendungszwecke:

  • B.1 - Messen und Ausstellungen
  • B.2 - Berufsausrüstung
  • B.5 - Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
  • B.6 - Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren

Eine Verwendung des Carnet ATA für die temporäre Wareneinfuhr ist möglich, muss allerdings gut vorbereitet werden, da manche Zollämter keine Erfahrung damit haben. Das Carnet ist in englischer Sprache auszufüllen. Falls das Carnet in einer anderen Sprache ausgefüllt ist, kann die indonesische Zollverwaltung eine Übersetzung verlangen. Ein Anschlusscarnet ist möglich, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung des indonesischen Zolls.

Alle indonesischen Zollämter fertigen Carnets ATA während der normalen Öffnungszeiten zwischen 7.30 Uhr und 17 Uhr ab. Zusätzlich werden Carnets ATA 24 Stunden an folgenden Zollämtern abgefertigt:

  • Kantor Pelayanan Utama Bea dan Cukai Tipe A Tanjung Priok, Jakarta, Indonesia (Prime Customs and Excise Office Type A of Tanjung Priok, Jakarta, Indonesia)
  • Kantor Pengawasan dan Pelayanan Bea dan Cukai, Tipe Madya Pabean Soekarno-Hatta, Tangerang, Banten, Indonesia (Medium Customs and Excise Office of Soekarno-Hatta, Tangerang, Banten, Indonesia)

Das Carnet ist für unbegleitete Waren zugelassen.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Carnet ATA in der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Handelsabkommen

Zur weiteren Vertiefung der Handelsbeziehungen hat die EU am 18. Juli 2016 Verhandlungen mit Indonesien über ein Freihandelsabkommen begonnen. 

Sonstige Einfuhrabgaben

Üblicherweise wird bei der Einfuhr, neben dem Zollsatz, eine Einfuhr-USt/Mehrwertsteuer (PPN oder Pajak Pertambahan Nilai) von 10 % aufgeschlagen. Auch eine sogenannte „PPh oder Pajak Penghasilan Pasal 22“ („Import-Einkommenssteuer“) von 0,5 %, 7,5 % oder 10 % wird für alle Produkte, welche in der Verordnung des Finanzministers Nr. 110/PMK.010/2018 aufgelistet sind, eingehoben. Für alle nicht in dieser Verordnung genannten Produkte gilt eine Import-Einkommensteuer in Höhe von 2,5 %, wenn der Importeur eine API/Angka Pengenal Importir („Importeurindentifikationsnummer“) besitzt oder von 7,5 % (wenn keine API vorliegt). PPN sowie PPh Pasal 22 werden vom CIF-Wert inklusive Zoll berechnet. Da die Verordnung des Finanzministers Nr. 110/PMK.010/2018 zurzeit nur in indonesischer Sprache aufliegt, können Sie sich gerne an uns wenden und wir können die genaue Import-Einkommenssteuer für Ihre Produkte ermitteln.

Muster

Die Einfuhr von vielen Waren (inkl. Mustern) ist beschränkt und bedarf einer Genehmigung von unterschiedlichsten Stellen. In der Praxis kommt es bei der Einfuhr von Warenmustern/Katalogen/Werbegeschenken oft zu Problemen aller Art mit dem indonesischen Zoll. Geschenke bis zu einem Richtwert von IDR 50.000 können auf dem Postweg abgabenfrei eingeführt werden.

E-Commerce

Im Jahr 2020 senkte die indonesische Regierung den Schwellenwert für die Einfuhrsteuer auf grenzüberschreitende E-Commerce-Einkäufe von USD 75,- auf USD 3,-. Mit dieser Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen gefördert werden.

Paketversand

Angesichts der Vielzahl von Versandarten sowie Dienstleistern empfiehlt es sich, bei konkretem Bedarf aktuelle Angebote über das AußenwirtschaftsCenter Jakarta einzuholen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Wegen des feuchtwarmen Klimas, das in Indonesien während des ganzen Jahres herrscht, ist eine stabile, wasserdichte und nicht rostanfällige Verpackung zu empfehlen. Vorsicht ist bei der Verwendung von Holzverpackungen geboten (strenge phytosanitäre Bestimmungen!).

Auf Endverbrauchsverpackungen müssen üblicherweise Endverbraucherinformationen in indonesischer Sprache angebracht werden. In der Regel erfolgt dies durch vom Importeur angebrachte Etiketten.

Begleitpapiere

Für die Einfuhr von Waren sind üblicherweise folgende Dokumente nötig:

  • Bill of lading
  • Cargo release order (SPPB)
  • Commercial invoice
  • Customs import declaration (PIB)
  • Insurance documentation
  • Packing list
  • Proof of payments of Customs, Excise and Taxation (SSPCP)
  • Terminal handling receipts
  • Import Permissions from different authorities

Die Sprache der Dokumente ist (noch) nicht gesetzlich geregelt, ebenso die Anzahl der beizulegenden Handelsrechnungen. Für die Durchführung der Verzollung sind sowohl der Spediteur als auch der indonesische Importeur verantwortlich. Es ist empfehlenswert vor Versand mit dem Empfänger die aktuell benötigten Dokumente genau abzustimmen, um Probleme bei der Einfuhr zu verhindern!

Falls eine Wareninspektion notwendig sein sollte, können Sie sich gerne an uns wenden und wir übermitteln Ihnen die Kontaktdaten von befugten indonesischen Firmen, die diese durchführen können.

Restriktionen

Zur Ausfuhr von Produkten wie Rohstoffen, Gold, Silber, bestimmten Kategorien von
Kautschuk und Fischen, Erdöl und Erdgas sind spezielle Lizenzen erforderlich. Zusätzlich sind Exporte von gewissen Waren quantitativ und qualitativ verboten, beschränkt oder durch Einhebung einer Ausfuhrabgabe behindert. Ziel dieser Maßnahmen ist es entweder der heimischen Nachfrage Rechnung zu tragen oder aber die lokale Wertschöpfung durch Weiterverarbeitung im Land zu steigern.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Jakarta hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 01.03.2023