Mehrere bunte Post-its aufeinandergelegt mit Fragezeichen auf gelbem Hintergrund
© sosiukin | stock.adobe.com

Blackout-FAQ für Unternehmen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Blackout

Lesedauer: 23 Minuten

03.10.2023

Fragen und Antworten

Stand: 24.2.2023 | 15:00 Uhr 


IT-Infrastruktur

Dezentrale IT Systeme (Cloud Services) werden wegen der fehlenden Kommunikationsmöglichkeit nicht erreichbar sein. Denken Sie dabei nicht nur an Daten, die nicht zur Verfügung stehen, sondern auch an Software und Services, die Sie über ein Cloud-Service beziehen.

Auch die Remote-Steuerung oder Überwachung von Systemen wird nicht mehr möglich sein.

Österreichs Mobilfunknetze zählen betreffend Abdeckung und Kapazität zu den besten der Welt. Das liegt auch an der ausgezeichneten, flächendeckenden Stromversorgung, die für den Betrieb eines Mobilfunknetzes natürlich von vitaler Bedeutung ist. 

Sollte es dennoch zu einem Stromausfall – unerheblich, ob geplante Abschaltung oder Blackout - kommen, sind alle Mobilfunkstationen in der Lage, geregelt herunterzufahren um einen möglichst reibungslosen Neustart zu gewährleisten. Viele Anlagen verfügen deshalb über eine Akkuversorgung, die in der Regel ca. 30 min (möglich sind auch bis zu 2 h), je nach Art der Akkuversorgung und Auslastung der Funkzelle, funktioniert. 

Das bedeutet, dass im Falle einer Stromabschaltung (egal ob Brown- oder Blackout) in diesem Zeitraum eine Versorgung insofern noch möglich ist, als dass man Notrufe über die Nummer 112 absetzen kann, da diese Nummer von den Netzen priorisiert geroutet wird. 

Was dabei nicht zwingend funktioniert ist die Inhouseversorgung. Es ist daher sinnvoll, Notrufe outdoor abzusetzen und – falls das nicht funktioniert – den Standort ändert. 

Der Handover (die automatische Weitervermittlung einer bestehenden Verbindung in Bewegung, von einer Funkzelle zur nächsten) ist nicht mehr zwingend möglich. Deshalb sollte man – nach dem erfolgreichen Aufbau einer Verbindung – den Standort nicht mehr wechseln. 

Die Mobilfunknetzbetreiber konzentrieren ihre Arbeiten ab dem Eintritt eines Stromausfalls auf die rasche Wiederherstellung und/oder Wiederaufbau der Netze. Dazu stehen mobile Einsatzteams, ausgerüstet mit allen dazu notwendigen Mitteln zur Verfügung. Dennoch muss man davon ausgehen, dass auch nach Wiederherstellung der Stromversorgung die Mobilfunknetze nicht gleich wieder lückenlos funktionieren werden.

Trennen Sie die elektrischen Anbindungen des Rechenzentrums (bzw. Ihre Server) vom Stromnetz und nehmen Sie, wenn möglich, auch die lokale IT-Infrastruktur (Switches, Router, Firewalls etc.) vom Netz, um Störungen auf Grund von Einschaltspitzen und Verwerfungen zu vermeiden.

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle erforderlichen Expert:innen vor Ort sein werden. Planen Sie also eine gewisse Vorlaufzeit ein.

Ebenfalls ist zu überprüfen, ob es in der technischen Infrastruktur der jeweiligen Gebäude Schäden gibt (ausgefallene Switches, Router, Netzteile etc.). Eine Bevorratung von Ersatzteilen kann in diesen Bereichen sinnvoll sein, da von einer dem Blackout folgenden großen Nachfrage bzw. erst wieder anlaufenden Lieferketten auszugehen ist. 

Grundsätzlich müssen alle im Falle eines Stromausfalles notwendigen Komponenten an den Notstromkreis angeschlossen werden. Vergessen Sie nicht auf die Klimatisierung in Serverräumen, da sonst eine Überhitzung zur Notabschaltung führen kann.

Idealerweise verfügt ihr Unternehmen über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie ein Notstromaggregat zur Absicherung Ihrer lokalen Systeme und ermöglicht so das ordnungsgemäße Abschalten der Geräte bei längeren Stromausfällen.

Die USV läuft meistens nur sehr kurz (einige Minuten) und hat die Funktion, Störungen im Stromnetz (Überspannungen, Frequenzverschiebungen Spannungsschwankungen) sehr schnell abzufangen, bevor ein elektronischer Bauteil Schaden nimmt bzw. Daten korrumpiert werden. Wichtig ist, dass die USV entsprechend den abzusichernden Komponenten dimensioniert ist. Eine Prüfung im Einzelfall ist dringendst anzuraten.

Ein Notstromaggregat ist für eine längere Laufzeit ausgelegt. Die tatsächliche maximale Laufzeit hängt an der abzugebenden Leistung sowie am Treibstoffvorrat.

Rechtliche Information

Da die erste Phase des Blackouts (kein Strom, Stillstand) grundsätzlich als Ereignis der neutralen Sphäre zu definieren ist, gibt es aus rechtlicher Sicht keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung, wenn aufgrund des Blackouts keine Arbeitsleistung möglich ist. 

Arbeitnehmer:innen sind zu sensibilisieren, dass im Fall eines Blackouts mit Betriebsmitteln sorgsam umzugehen ist. Dazu gehört z. B. der Schutz von Firmenlaptops, die (wie auch andere elektronische Geräte) vom Stromnetz zu trennen sind, um Schäden beim unkontrollierten Wiederhochfahren zu verhindern.

Auch bei sonstigen Geräten oder Maschinen sollte es im Vorfeld klare Anweisungen an die Arbeitnehmer:innen geben, welche Handlungen zu setzen sind, um mögliche Folgeschäden zu vermeiden.

ISO 27001 ist in der Energiewirtschaft der internationale Standard für Informationssicherheit. Speziell für den Energiesektor gibt es die Subnorm ISO 27019, das Add-On zur ISO 27001.

>> Detailinfos zu CERT und den Normen

Ihnen ist Arbeit anzubieten, die auch ohne Strom möglich ist. Kann die Arbeitsleistung ohne Strom nicht erbracht werden, können die Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden. Bei minderjährigen Arbeitnehmern/Lehrlingen ist die Verständigung der Eltern und eine allfällige Abholmöglichkeit durch sie besonders zu berücksichtigen. Ist die Abholung durch die Eltern nicht möglich, hat der minderjährige Arbeitnehmer/Lehrling den Rückweg selbst anzutreten. Abhängig vom Reifegrad des Minderjährigen/Lehrlings, der äußeren Umstände (Tageslicht/Dunkelheit) und der Entfernung zum Wohnsitz ist die Begleitung durch einen Erwachsenen empfehlenswert. 

Wenn speziell in der Phase 1 eines Blackouts (kein Strom, Stillstand) keine Arbeitsleistung zustande kommen kann, wird dies grundsätzlich der sogenannten neutralen Sphäre zuzuordnen sein. Es liegt somit ein Ereignis höherer Gewalt vor, das die Allgemeinheit trifft. In diesem Fall würde Entgeltfreiheit bestehen, somit hätten Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgelt.

Im Betrieb muss sichergestellt werden, dass eine Evakuierung der Räumlichkeiten trotz Stromausfalles durchgeführt werden kann (z.B. elektronische Zutrittssysteme oder Aufzüge).

Es ist firmenseitig zu entscheiden, wie viele Arbeitnehmer:innen vor Ort im Betrieb notwendig sind, um den Betrieb herunterzufahren, aufrechtzuerhalten oder für ein Wiederhochfahren vorzubereiten. Bei Lehrlingen ist zu berücksichtigen, dass die Ausbildung grundsätzlich im Betrieb zu erfolgen hat und Homeoffice – abhängig vom Lehrberuf - daher nur begrenzt möglich ist. 

Daher ist auch die Kommunikation der Erwartungshaltung notwendig, welche Arbeitnehmer:innen bzw. Arbeitnehmer:innengruppen gar nicht in den Betrieb kommen sollen.

Grundsätzlich gilt, dass auch ein Extremereignis wie ein Blackout nicht zu einer rechtsfreien Zone führt. Somit bleibt die Arbeitspflicht im Falle eines Blackouts aufrecht und es muss die/der Arbeitnehmer:in und der Lehrling an sich arbeitsbereit sein. Zu berücksichtigen ist jedoch auch die individuelle persönliche Situation der Arbeitnehmer:innen und der Lehrlinge.

Die/Der Arbeitgeber:in sollte im Vorfeld die Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge sensibilisieren, damit sie für eine derartige Situation gut vorbereitet sind und somit auch für das Unternehmen schneller bzw. überhaupt zur Verfügung stehen können. Weiters ist es aus Sicht der Arbeitgeber:innen wichtig, Schlüsselarbeitskräfte zu definieren und die Erwartungen an die eigenen Mitarbeiter:innen in einer Blackout-Situation zu klären sowie zu kommunizieren. Lehrlinge befinden sich noch in Ausbildung und werden daher als Schlüsselarbeitskräfte nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. 

Nicht nur in der Akutsituation selbst, sondern auch durch Krisenvorsorge bzw. Arbeiten im Anschluss kann die Notwendigkeit bestehen, Arbeitnehmer:innen bezüglich Lage und Ausmaß der Arbeitszeit anders als im Regelbetrieb einzusetzen. Zum Teil gibt es dabei (eingeschränkte) Möglichkeiten zur einseitigen Anordnung.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bereits in den Einzel- oder Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit Klauseln zur möglichen Aussetzung oder Abänderung in Ausnahmesituationen aufzunehmen. Dies kann z. B. das temporäre Aussetzen der gleitenden Arbeitszeit, Änderungen im Zusammenhang mit Schichtplänen oder auch den Ausbau von Rufbereitschaften betreffen.

Bei Lehrlingen ist eine solche Anpassung auf Grund der Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes bzw. des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes und der Vorgaben des Lehrberufes nur begrenzt möglich.

Nein. Nach der aktuellen Rechtslage ist dies nicht möglich, da ein Urlaubsverbrauch vor Beginn des Urlaubs vereinbart werden muss.

Da eine Urlaubsvereinbarung während eines Elementarereignisses gegebenenfalls mangels fehlender Kommunikationsmöglichkeiten schwer abzuschließen sein wird, bleibt die Möglichkeit einer rückwirkenden Vereinbarung, die in dieser Ausnahmesituation auch zulässig sein wird. 

Die Kasernierung von Arbeitnehmer:innen (also die Unterbringung am Firmenstandort) ist einseitig nicht möglich. Dies ist nur im Einvernehmen umsetzbar, also mittels Vereinbarung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht liegt in diesen Fällen nicht durchgehend Arbeitszeit vor, da die Anwesenheit der Arbeiternehmer:innen in Arbeitsleistung, Pausen, Freizeit, etc. zu unterscheiden ist.

In der Vergangenheit (z. B. am Beginn der COVID-19-Pandemie) haben diesen Schritt vorwiegend Unternehmen der versorgungskritischen Infrastruktur gesetzt und die Maßnahme ist auch nur dann zu überlegen, wenn die Anreise der Mitarbeiter:innen z. B. aufgrund eines entfernten Wohnsitzes nicht gewährleistet werden kann. Bei Minderjährigen/Lehrlingen sollte die Einverständniserklärung der Eltern vorab eingeholt werden.

Bei beiden Gesetzen gibt es Ausnahmen für sogenannte außergewöhnliche Fälle. Spricht man von einem außergewöhnlichen Fall – wie auch bei einem Blackout-Szenario -  so gelten gewisse Teile des AZG und des ARG nicht. Beispielsweise müssen Bestimmungen zu Höchstarbeitszeitgrenzen, Ruhepausen sowie Bestimmungen zum Wochenendarbeitsverbot in diesem Fall nicht eingehalten werden. Das gilt auch für Lehrlinge, die 18 Jahre oder älter sind. 

Innerhalb von 10 Tagen nach Beginn der Beschäftigung muss laut Gesetz eine schriftliche Meldung an das Arbeitsinspektorat ergehen.

Business Continuity Management

Im Firmen A-Z der Berufsgruppen Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT finden Sie entsprechende Expert:innen in Ihrer Nähe, die unter anderem umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen zu Themen wie Krisenmanagement, Risikomanagement, Datensicherung, Cyber Security oder Blackout zur Verfügung stellen.

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Business Continuity Plan zu entwickeln. Zumeist werden aber zumindest die folgenden vier Aspekte abgedeckt:

  • Identifikation: Die wesentlichen Geschäftsbereiche die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, werden identifiziert.
  • Analyse: Die zentralen Abläufe und Funktionen im Unternehmen werden analysiert und bewertet, oft auch mithilfe einer Business Impact Analysis (BIA). Anhand verschiedener Szenarien wird ermittelt, wie diese Bereiche betroffen sein werden und was nötig ist, um Kontinuität herzustellen.
  • Planung: Folgend auf die Analyse wird geplant, wie in Zeiten von Krisen rasch agiert werden kann bzw. wie nach einer Krise die Kontinuität rasch wieder sichergestellt wird. In diese Phase fällt auch die Entwicklung und personelle Besetzung eines Krisen- bzw. Notfallteams. Dieses übernimmt in Krisenfällen die Leitung.
  • Schulung:  Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen und des Krisenstabs sollen regelmäßig erfolgen. Ebenso sollen auch die getätigten Planungen immer wieder getestet werden, etwa mithilfe eines Planspiels. Tests und Schulungen bieten die Gelegenheit für Rückmeldungen, wie der Business Continuity Plan weiter verbessert bzw. neuen Gegebenheiten angepasst werden kann.

Weiterführende Informationen zu BCM dazu gibt es auch im Vortrag „IT Blackout als Gefahr“ sowie im dazugehörigen Video

Business Continuity Management beschreibt Pläne, Strategien, Maßnahmen und Prozesse, die in einem Krisenfall den Weiterbetrieb sichern sollen bzw. durch die nach einem Ausfall der Systeme der Betrieb rasch wiederhergestellt werden kann. Diese Krisenfälle können durch Cyberangriffe, Naturkatastrophen, Energiemangellagen bis hin zu Blackout ausgelöst werden.

Ziel des Business Continuity Management ist es, Betriebsunterbrechungen durch präventive Maßnahmen zu verhindern bzw. abzufedern. Sollten Unterbrechungen eintreten, sollen diese möglichst kurz gehalten werden.

Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt verschiedene Hilfsmittel und Dokumentvorlagen für ein BCM zum freien Download zur Verfügung. Diese Vorlagen enthalten Beispieltexte, die individuell editiert werden können.

Es gibt einige Kurse und Lehrgänge für zukünftige Business Continuity Manager. Unter anderem bietet das WIFI Kurse dazu an. Derzeit sind hier neue Kurstermine in Planung.

Betriebliche und private Vorsorge

Jene Mitarbeiter:innen, die zum kritischen Personal gehören, müssen darüber informiert sein. Zudem soll sichergestellt sein, dass diese Personen das Unternehmen in einem Blackout-Fall auch erreichen können. Kritisches Personal soll im Vorhinein ausreichend über die individuellen Aufgaben geschult werden.

Es bedarf unterschiedlicher Vorbereitungspläne für Mitarbeiter:innen, etwa abhängig davon, ob sie sich zur Zeit des Blackouts am Arbeitsplatz oder im Home Office befinden, bzw. ob ein Blackout während oder außerhalb der Arbeitszeit eintritt. Auch für Mitarbeiter:innen, die sich außerhalb des Betriebs aufhalten (Kundentermine, Baustellen etc.), bedarf es gesonderter Überlegungen. So soll festgehalten werden, welche Aufgaben während eines Blackouts auszuführen sind und welche Personen im Unternehmen vor Ort benötigt werden. Es soll auch festgelegt werden, wann die benötigten Unternehmen sich im Unternehmen einfinden sollen und wann – nach dem Ende des Blackouts – alle Mitarbeiter:innen wieder in das Unternehmen zurückkehren. Ein zentraler Punkt ist die frühzeitige Kommunikation der Blackout-Vorbereitungen an die Mitarbeiter:innen, so dass für den Fall eines Blackout-Eintritts keine Unsicherheiten bestehen.

Da in diesem Szenario von einem (zumindest zeitweisen) Zusammenbruch der Kommunikation auszugehen ist, werden die üblichen Kommunikationskanäle nicht funktionieren.

Zu überlegen sind daher alternative Methoden, wie etwa (persönliche) Kommunikationsketten, Aushänge, Boten etc. Notfallkontakte der Arbeitnehmer:innen (wie auch Notfallpläne!) müssen zu diesem Zweck nicht nur elektronisch, sondern auch in Papierform vorliegen.

Zur Erhöhung der eigenen Resilienz und Krisenfestigkeit ist es sinnvoll, sich auf mögliche Einschränkungen der Stromversorgung auch im privaten Umfeld nach Möglichkeit vorzubereiten. 

Im Fall eines großflächigen Stromausfall wird es rasch massive Einschränkungen in unserem Alltag geben:

  • Elektronische Zahlungssysteme fallen aus
  • Verkehrssteuerungen fallen aus und bringen den Fahrzeugverkehr in Städten rasch zum Erliegen. Auch die Systeme des Öffentlichen Verkehrs können nicht mehr betrieben werden
  • Der Einzelhandel, Tankstellen und Apotheken funktionieren nicht oder nur eingeschränkt. Die Kühlsysteme fallen aus und die Versorgungslogistik ist stark beeinträchtigt
  • Unsere gewohnten Kommunikationsinstrumente (Handy, Computer, TV) funktionieren nicht mehr
  • Alle elektrisch betriebenen Systeme im Haushalt fallen aus (Beleuchtung, Kühlung, Heizung, Warmwasseraufbereitung, Sanitäranlagen, Lift, Garagentore etc.). 

Vereinbaren Sie vorab mit Ihrer Familie einen möglichen Treffpunkt oder einen Abholort im Fall eines großflächigen Stromausfalls. Es ist davon auszugehen, dass die Handynetze bei einem Blackout massiv überlastet sind (das Mobilfunknetz funktioniert bei einem Stromausfall je nach Ladezustand der Notbatterien der Sendemasten durchschnittlich 30 Minuten). Nutzen Sie zur erforderlichen Kommunikation bevorzugt SMS – diese werden bei ausreichenden Netzkapazitäten zugestellt – wenn wahrscheinlich auch verzögert. 

Um die Versorgung für Sie und Ihre Familie zu sichern, wird eine Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten, Hygieneartikel sowie Haushaltsartikeln für mehrere Tage (bis zu zwei Wochen) empfohlen. Auch die Versorgung von Haustieren muss bedacht werden. 

Sensibilisieren Sie auch Ihr privates Umfeld und stimmen Sie sich mit ihren Nachbarn ab, wie im Krisenfall eine gegenseitige Unterstützung möglich ist. 

Überlegen Sie, wieviel Zeit Sie und Ihre Familie zu Hause mit Fernsehen, am Computer oder Handy oder mit Ausflügen bzw. Reisen verbringen. Gerade in einer ungewöhnlichen Situation wie bei einem Blackout wird es nicht für jeden so einfach sein, den Tag ohne diese gewohnten Aktivitäten zu verbringen. Überlegen Sie daher mit Ihrer Familie ganz konkret, was sie in einem solchen Fall tun könnten: z.B. Gesellschaftsspiele, tagsüber Bücher lesen

Tritt ein Blackout während der Anwesenheit im Betrieb ein und ist eine Rückkehr an den Wohnort zB für Pendler:innen aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich, kann ein weiterer Aufenthalt im Betrieb notwendig sein. Aufgrund der Fürsorgepflicht von Arbeitgeber:innen wird das Gewähren eines temporären Aufenthalts daher zwingend sein, sofern keine (noch) höherwertigeren betrieblichen Gründe dagegen sprechen würden. Eine gewisse Bevorratung von Lebensmitteln im Betrieb kann daher ratsam sein.

Auch hier ist wieder auf die Sensibilisierung der Arbeitnehmer:innen im Vorfeld zu verweisen, sodass diese alternative Unterkünfte oder Transportmöglichkeiten (zB Fahrgemeinschaften) planen können. 

Die österreichischen Zivilschutzverbände bieten zur privaten Krisenvorsorge Informationen und Checklisten. Exemplarisch möchten wir auf folgende Checklisten verweisen:

Allgemeine Informationen

Nicht jeder Stromausfall ist gleich ein Blackout. Daher gilt es, bei einem Stromausfall erst einmal Ruhe zu bewahren. In jedem Haushalt kann ein Kurzschluss zu einem Stromausfall führen, durch einen Leitungs- oder Trafoschaden kann es auch zu einem regionalen Stromausfall kommen. Sollte es sich um einen der oben genannten Fälle handeln, kann der Schaden in den meisten Fällen rasch behoben werden und der Stromausfall ist nur von kurzer Dauer. 

Ein Blackout beschreibt einen plötzlichen, überregionalen und länger andauernden Stromausfall, der auch weite Teile Europas oder zumindest mehrere Staaten betreffen kann. Eine Hilfe von außerhalb ist nicht möglich.

  • FI-Schalter sowie Sicherungen im Sicherungskasten sind intakt
  • Auch in der Nachbarschaft sind die Häuser ohne Strom, die Straßenbeleuchtung ist ausgefallen
  • Handyanrufe und Internet funktionieren nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt
  • Der ORF kann den Radio-Sendebetrieb bundesweit über Ö3 sowie über die Regionalsender der neun Landesstudios zumindest 72 Stunden lang aufrechterhalten.
    Wenn Sie über ein batteriebetriebenes Radio verfügen (z.B. auch Autoradio sowie Radio-App am Handy), schalten Sie Ö3 oder einen der neun ORF-Regionalsender ein (Hinweis: Ö3 ist auch in der Nacht redaktionell besetzt). Über Radio wird informiert, wenn es sich um einen großflächigen Stromausfall handelt.

Im Jahr 2020 mussten Haushalte in Österreich im Durchschnitt 23 Minuten ohne Strom auskommen. Dies ist der geringste Wert seit Beginn der Erhebungen 2003.

Die Ursachen für die Stromausfälle waren 2021 vor allem atmosphärischer Natur (zB Unwetter) und netzbetreiberintern (zB Fehlschaltungen).

Großflächige langanhaltende Stromausfälle – auch Blackouts genannt – hat es in Österreich bisher nicht gegeben. Diese bleiben auch weiterhin sehr unwahrscheinlich.

Ein Blackout bezeichnet einen überregionalen und länger andauernden großflächigen Stromausfall, der auch ganz Europa betreffen kann. Es kommt zu einem Ausfall der Infrastruktur sowie der Versorgung. Man unterscheidet bei einem Blackout drei Phasen. In der 1. Phase gibt es keinen Strom. Es handelt sich um einen totalen Stillstand, der mehrere Stunden (12, 16 bzw. 24h) bis zu 2 Tage andauern kann. In der 2. Phase ist wieder Strom vorhanden, allerdings gibt es keine Telekommunikation und die Gesellschaft befindet sich im Stillstand. In der 3. Phase wird versucht, die Infrastruktur wieder hochzufahren und die Versorgung wiederherzustellen.

Die Besonderheit bei Stromnetzen ist, dass immer annähernd gleich viel Strom eingespeist werden muss, wie von den Verbrauchern benötigt wird. Für eine sichere Stromversorgung müssen daher die Produktion und der Verbrauch in einem Gleichgewicht stehen. Übersteigt die Produktion den Verbrauch, dann steigt die Netzfrequenz, liegt die Produktion unter dem Verbrauch, dann sinkt die Netzfrequenz. Die Netzbetreiber müssen regulierend eingreifen, um die Netzfrequenz in einem engen Band von 49,8 bis 50,2 Hz zu halten. 

Die Herausforderung für die Netzbetreiber zur Sicherung der Stromversorgung nehmen zu:

  • Mit der Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und privaten Haushalten steigt der Strombedarf
  • Die Netzeinspeisungen aus volatilen Stromproduktionen (Photovoltaik und Windkraft) sind durch kurzfristige und tageszeitabhängige Schwankungen geprägt
  • Zur Sicherung der Versorgung muss die Netzinfrastruktur ausgebaut werden, denn für erneuerbare Energie werden leistungsfähigere regionale und überregionale Netze benötigt
  • Der Bedarf an neuen Stromspeicher-Lösungen steigt. Der Bau von weiteren Pumpspeicherkraftwerken ist kaum möglich. Die Entwicklung von neuen Energiespeichern wird derzeit vorangetrieben (z.B. Power to Gas, d.h. Produktion und Einspeicherung von Wasserstoff aus überschüssigem Strom). 

Innerhalb des europäischen Stromnetzes kann mit Stromexporten und -importen dazu beigetragen werden, die nationalen Stromnetze stabil zu halten. Großflächige Stromausfälle können aber auch dazu führen, dass kaskardenartig weitere Regionen abgeschaltet werden müssen und letztlich weite Teile von Europa von einem Blackout betroffen sind.

Kann der Strombedarf durch Produktion oder Importe nicht gedeckt werden, so können die Netzbetreiber als Notmaßnahme gewisse Regionen oder Bezirke zur Vermeidung eines großflächigen Stromausfalles zeitweise abschalten, um den Stromverbrauch an eine eingeschränkte Produktion anzupassen. Solche Flächenabschaltungen werden im Notfall kurzfristig und unangekündigt erfolgen. Eine nachfolgende alternierende Abschaltung von anderen Regionen könnte im Idealfall vorab angekündigt werden.

Notfall- und Krisenstab

In einer Krise werden bestimmte – zuvor ausgewählte und dafür geschulte – Mitarbeiter:innen zu Mitgliedern des Krisenstabs. Dort kommen ihnen bestimmte Aufgaben zu. Nach dem Ende der Krise wechseln die Mitarbeiter:innen wieder in ihre ursprünglichen Aufgabenbereiche zurück. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Krisenstab aufzubauen. Eine Gliederung könnte etwa folgende Funktionen beinhalten: Personal; Lage; Leitung des Krisenstabs; Versorgung; Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation; Informations- und Kommunikationsmittel. 

Zur Krisenprävention können in Unternehmen der Einsatz eines Notfallteam und eines Krisenstabs vorbereitet werden. Die Modalitäten dieser Teams sollen erarbeitet werden, bevor die Krise tatsächlich eintrifft. 

Wiederanlaufplan

Das Hochfahren einer Stromversorgung nach einem großflächigen Stromausfall ist komplex. Beginnend mit schwarzstartfähigen Kraftwerken (die für die Inbetriebnahme keine externe Stromversorgung benötigen) werden regionale Versorgungsnetze hochgefahren. Die einzelnen „Versorgungsinseln“ müssen vor ihrer Vernetzung zu einem überregionalen Versorgungsnetz synchronisiert werden. Auch in der Phase des Hochfahrens muss darauf geachtet werden, dass die Stromproduktion in einem Gleichgewicht mit den angeschlossenen Verbrauchern steht. Gibt es dabei Abweichungen von der vorgesehenen Netzfrequenz, wird ein Kraftwerk zum Schutz der Anlagen automatisch abgeschaltet. 

Es wird mehrere Stunden dauern, bis eine stabile Stromversorgung wiederhergestellt ist. Innerhalb von rd. 24 bis 36 Stunden nach dem Eintritt eines Blackouts sollte eine österreichweite Versorgung möglich sein. Im Falle von Schäden an Anlagen und an der Netzinfrastruktur kann es allerdings sein, dass einzelne Regionen deutlich länger unversorgt bleiben. 

Ist eine stabile Stromversorgung gewährleistet, können IT-Server hochgefahren werden, natürlich aber nur, sofern durch den Stromausfall bzw. durch das Wiederanlaufen der Stromversorgung keine Schäden an den einzelnen elektronischen Bauteilen entstanden sind. Erschwerend für das Hochfahren wird sein, dass das erforderliche Personal aufgrund der Versorgungs- und Sicherheitslage wohl nicht vollständig anwesend sein wird.
Festnetz, Mobilnetz und Internet sollten innerhalb einiger Tage wieder verfügbar sein. 

Innerhalb von ein bis zwei Wochen sollte die Versorgungslogistik wieder weitgehend funktionieren (deshalb wird empfohlen, dass Sie Ihre Bevorratung zu Hause für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen vorsehen). Lieferketten können jedoch längerfristig unterbrochen sein, beispielsweise auch durch mögliche Ausfälle in der Massentierhaltung. Auch die Abfallentsorgung wird in diesem Zeitraum wieder anlaufen.


Empfehlung:

Schalten Sie bei einem Stromausfall nach Möglichkeit alle Geräte ab bzw. schalten Sie die Sicherungen und den FI-Schalter aus. Das Abschalten schützt Ihre Geräte, denn Spannungsschwankungen beim Wiederhochfahren der Stromnetze können elektronische Bauteile beschädigen. Zudem wird für die Netzbetreiber das Hochfahren erschwert, wenn eine Vielzahl an (größeren) Verbrauchern eingeschaltet ist.





Weitere interessante Artikel
  • Fotomontage mit Euroscheinen, Gasflamme und Drehstromzähler
    Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe: Förderungsrichtlinie und Förderstufen
    Weiterlesen