CE-Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten
EU-Rechtsvorschriften ab 16. Juli 2022
Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (ABl. Nr. L 170 vom 25.6.2019)
Gilt für
EU-Düngeprodukte, das sind Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung. Düngeprodukte können alle Materialien oder Mikroorganismen sein,
- die Pflanzen oder Pilze mit Nährstoffen versorgen oder
- die Ernährungseffizienz verbessern oder
- deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden.
Gilt nicht für
- tierische Nebenprodukte und oder deren Folgeprodukte, die der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unterliegen
- Pflanzenschutzmittel, die der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Gilt ab 16.7.2022
EU-Dokument: Verordnungstext und FAQ
Verordnung (EU) 2019/1009 | Berichtigung | Berichtigung | FAQ
Begleitende Umsetzung in Österreich
Düngemittelgesetz 2020 (Begutachtungsverfahren abgeschlossen)
Notifizierte Stellen
» Notifizierte Stellen (dzt. noch kein Eintrag)