CE-Kennzeichnung von Gasgeräten

EU-Rechtsvorschriften, begleitende Umsetzung in Österreich, Normen

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Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (ABl. Nr. L 81 vom 31.3.2016)


Gilt für

  • Geräte, die zum Kochen, zur Kühlung, zur Klimatisierung, zur Raumheizung, zur Warmwasserbereitung, zur Beleuchtung oder zum Waschen gasförmige Brennstoffe verbrennen
  • Gebläsebrenner und Heizkörper, die mit solchen Brennern zu versehen sind
  • Ausrüstungen für Gasgeräte (Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie daraus zusammengestellte Baugruppen, die dafür entworfen sind, in ein Gerät eingebaut oder zu einem Gerät zusammengebaut zu werden)

Gilt u. a. nicht für

Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind.


Gilt seit 21.10.2016 (vollinhaltlich seit 21.4.2018)


EU-Dokumente: Verordnungstext und Leitlinien

Verordnungstext | Leitlinien und FAQ für den Übergang | Leitdokumente

Begleitende Umsetzung in Österreich

BGBl. I Nr. 77/2015 Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz - MING

Normen zur Verordnung

Die Verordnung definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

» Liste der harmonisierten Normen

Notifizierte Stellen

Die Einbeziehung einer notifizierten Stelle ist verpflichtend.

» Notifizierte Stelle in Österreich

» Weitere europäische notifizierte Stellen

Stand: 29.10.2021

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