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Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist für Unternehmer eine Möglichkeit, im Fall eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Krankheit einer Vertrauensperson die Erledigung der wichtigsten Schritte zu ermöglichen. 


Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Verliert ein Unternehmer die Fähigkeit, in rechtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden („Vorsorgefall“), hat dies möglicherweise auch schwerwiegende Folgen für sein Unternehmen. Die Alltagsgeschäfte sind weiterzuführen, unter Umständen sind aber auch wichtige Entscheidungen zu treffen oder rechtliche Schritte zu unternehmen, für welche nur der Unternehmer selbst zuständig ist. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man für derartige Notfälle im Vorhinein einer Person des Vertrauens eine Vollmacht für bestimmte Angelegenheiten erteilen.  


Was regelt die Vorsorgevollmacht?

In der Vorsorgevollmacht wird genau festgelegt, für welche einzelnen Angelegenheiten oder für welche Art von Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig sein soll. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Neu ist, dass für den Eintritt des Vorsorgefalls auch die Umwandlung einer bestehenden normalen Vollmacht in eine Vorsorgevollmacht angeordnet werden kann. 


Welche Voraussetzungen gibt es?

Die betroffene Person muss selbst noch entscheidungsfähig sein, um eine Vorsorgevollmacht abschließen zu können.

Formal muss die Vorsorgevollmacht höchstpersönlich und schriftlich vor einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden, wenn sie Unternehmen zum Gegenstand haben soll.

 

Kann die Vollmacht auch widerrufen werden?

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit formfrei widerrufen werden.

 

Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV):

Vorsorgevollmachten und der Eintritt des Vorsorgefalls müssen von dem Notar oder Rechtsanwalt in diesem zentralen Verzeichnis registriert werden. Dadurch ist gesichert, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall auffindbar ist.   

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