Feld blühender Sonnenblumen, im Hintergrund zahlreiche Windräder
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Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes in Bezug auf Glyphosat

BGBl. I Nr. 79/2019

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Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 wird mit BGBl. I Nr. 79/2019 geändert. 

In §18 Abs.10 wird der Satz 

„Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist hinsichtlich der Indikation „Sikkation“ verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.“

 

durch folgenden Satz ersetzt: 

„Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips verboten.“

 

Die Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes wurde am 31. Juli 2019 kundgemacht und tritt nach Abschluss eines positiven Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission grundsätzlich am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand: 25.08.2020