th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Bisphenol A

Verordnung (EU) 2016/2235

Thermopapiere zum Drucken (z.B. Kassenbelege) können eine Beschichtung mit Bisphenol A enthalten. Diese Beschichtung ändert die Farbe, wenn sie Hitze ausgesetzt wird, so dass die gedruckten Zeichen erscheinen. Bei der regelmäßigen Handhabung von solchem Thermopapier durch ArbeitnehmerInnen kann es zu einem erhöhten Risiko für die Gesundheit kommen. Mit Verordnung (EU) 2016/2235 wird die Konzentration von Bisphenol A in Thermopapier daher auf einen Wert von max. 0,02 Gewichtsprozent begrenzt. Nach dem 2. Jänner 2020 darf Thermopapier mit einem Gehalt von mehr als 0,02 Gewichtsprozent Bisphenol A nicht mehr in Verkehr gebracht werden. 

Die Änderungen betreffen Unternehmen, die Thermopapier zu Druckzwecken in Verkehr bringen oder verwenden, die Bisphenol A enthalten.

Stand: