Richterhammer liegt auf mehreren Büchern auf hölzernen Untergrund
© Tiko | stock.adobe.com

Lohnherstellung und REACH-Verordnung

Klarstellungen der Europäischen Chemikalienagentur

Lesedauer: 1 Minute


Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat kürzlich das Merkblatt „Lohnhersteller unter der REACH-Verordnung“ veröffentlicht. Es enthält Hinweise und Erläuterungen dazu, welche Bestimmungen der REACH-Verordnung bei der Lohnherstellung von chemischen Produkten von Bedeutung sein können.

Wichtig ist die Klarstellung, dass bei der Herstellung von Stoffen im Wege einer Lohnfertigung eine allfällige Registrierungspflicht für den Stoff den Lohnhersteller trifft. Die Aufteilung der Registrierungskosten, der administrativen Lasten etc. für die Registrierung zwischen dem Lohnhersteller und seinem Auftraggeber kann allerdings vertraglich frei zwischen diesen beiden Partnern geregelt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber beispielsweise als Vertreter des Registrierungspflichtigen in einem Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) auftritt.

Der Lohnhersteller eines Stoffes muss gegebenenfalls auch Beschränkungen oder Verbote beachten, die diesen Stoff betreffen. Wenn die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes für die in Lohnfertigung hergestellten Stoffe oder Gemische erforderlich ist, ist ebenfalls der Lohnhersteller formal für die Bereitstellung des Sicherheitsdatenblattes verantwortlich.

Die Verträge zwischen Lohnhersteller und ihren Auftraggebern sollten jedenfalls gerne Regelungen darüber enthalten, wer zum Beispiel für die Bereitstellung von Informationen und Daten zur Erfüllung von Anforderungen nach der REACH-Verordnung verantwortlich ist. Interessenten können das Merkblatt auf der Internetseite der ECHA abrufen.

Stand: 26.01.2021

Weitere interessante Artikel
  • Pflanze wächst aus dem Boden heraus und Sonnenlicht strahlt darauf
    Bundesgesetz über den Verkehr mit Düngemitteln und sonstigen Düngeprodukten (Düngemittelgesetz 2021 – DMG 2021)
    Weiterlesen
  • Körbchen mit Arzneimittel-Verpackungen wird von einer Hand in weißer Arbeitskleidung gehalten, während die Verpackungen in ein weißes Regal eingeordnet werden
    Änderung der CLP-Verordnung „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“
    Weiterlesen