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Veröffentlichung von Leitlinien für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten

ABl. L 130 vom 15.4.2021

In den Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 legt die Überwachungsbehörde die Voraussetzungen dar, die Beihilfen im Zusammenhang mit dem EU-EHS erfüllen müssen, damit sie nach Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens als mit dem Funktionieren des EWR-Abkommen vereinbar angesehen werden können.

Diese Leitlinien berücksichtigen auch die Besonderheiten europäischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Einklang mit der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa.

Die Leitlinien wurden am 15. April 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. 

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