Person sitzt vor aufgeklapptem Notebook, auf dessen Monitor auf grünem Hintergrund weiße Symbole zum Thema Nachhaltigkeit aufscheinen
© thodonal | stock.adobe.com

Verordnung zur Errichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) kundgemacht

Verordnung (EU) 2021/783

Lesedauer: 2 Minuten

Das 1992 ins Leben gerufene LIFE-Programm ist das einzige EU-Finanzierungsinstrument, das ausschließlich Umwelt- und Klimazielen gewidmet ist.

Die wesentlichen Finanzierungsschwerpunkte des EU-Programms für Umwelt- und Klimapolitik LIFE 2021-2027 sind Umwelt- und Klimaschutz, die Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie mit höherer Energieeffizienz und einem höheren Anteil erneuerbarer Energien. Damit will es die EU ermöglichen, bis 2050 klimaneutral zu werden, seine Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen sowie den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen nachzukommen. Dafür werden sowohl die finanziellen Mittel des Programms LIFE 2021-2027 aufgestockt (um ca. 60% auf 5,45 Mrd. Euro), als auch Klimaschutzmaßnahmen in alle großen Aktionsprogramme der EU einbezogen (mindestens 25% der EU-Ausgaben in allen EU-Programmen sollten im Zeitraum 2021-2027 zu den Klimazielen beitragen), insbesondere in die Kohäsionspolitik, die Regionalentwicklung, Energie, Verkehr, Forschung und Innovation, Gemeinsame Agrarpolitik sowie die EU-Entwicklungspolitik.

Das EU-Programm LIFE 2021-2027 kennzeichnet folgende Schwerpunkte:

  • Stärkere Fokussierung auf saubere Energie
    Eines der Hauptziele ist es, Investitions- und Unterstützungsmaßnahmen mit den Schwerpunkten saubere Energie und Energieeffizienz umzusetzen, insbesondere in den Regionen Europas, die bei der Energiewende aufholen müssen.
  • Stärkere Fokussierung auf Naturschutz und Biodiversität
    In LIFE werden Projekte unterstützt, die bewährte Verfahren in den Bereichen Naturschutz und Biodiversität fördern sowie gezielte „strategische Naturschutzprojekte“ für alle Mitgliedstaaten. Dies trägt zur Einbindung der Ziele der Naturschutz- und Biodiversitätspolitik in andere Politikbereiche und Finanzierungsprogramme bei, wie z.B. in der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums, sodass eine sektorübergreifende Angleichung gewährleistet wird.
  • Weitere Unterstützung von Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz
    LIFE unterstützt weiterhin wichtige Ziele der EU-Politik, wie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, den Schutz und die Verbesserung der Qualität von Luft und Wasser in der EU, die Umsetzung des Rahmens für die Energie- und Klimapolitik bis 2030 und die Erfüllung der Verpflichtungen der Union aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris.
  • Ein einfacher, flexibler Ansatz
    Das neue Programm LIFE ist einfacher und flexibler konzipiert und soll einen breiteren geografischen Zugang erleichtern. Es wird im Wesentlichen der Entwicklung und Anwendung von innovativen Lösungen für Umwelt- und Klimaprobleme dienen. Außerdem bietet es hinreichende Flexibilität, um auf neue, kritische Prioritäten eingehen zu können, die sich während der Programmlaufzeit ergeben.

    LIFE 2021-2027 umfasst 2 Hauptaktionsbereiche (Umweltschutz und Klimaschutz) und 4 Teilprogramme:
  • Natur und Biodiversität (2,150 Mrd. Euro)
    Über das Teilprogramm „Natur und Biodiversität“ werden künftig Standardaktionsprojekte für die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung bewährter Verfahren in den Bereichen Naturschutz und biologische Vielfalt sowie „strategische Naturschutzprojekte“ unterstützt. Diese neuen Projekte sollen die Implementierung des Naturschutzrechts und der biodiversitätspolitischen Ziele der EU fördern und vorantreiben.
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (1,350 Mrd. Euro)
    Die unterstützten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die wichtigsten politischen Ziele der EU, wie der Übergang zur Kreislaufwirtschaft und der Schutz und die Verbesserung der Qualität von Luft und Wasser, in der EU erreicht werden.
  • Klimaschutz und Klimaanpassung (0,950 Mrd. Euro)
    Die unterstützten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass der Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 umgesetzt wird und die Union ihre Verpflichtungen aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris erfüllt.
  • Energiewende (1 Mrd. Euro)
    Das neue Teilprogramm „Energiewende“ dient dem Aufbau von Kapazitäten sowie der Mobilisierung von Investitionsmitteln und der Unterstützung von Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Energieeffizienz und kleinmaßstäbliche Nutzung erneuerbarer Energien, die zu den Klimaschutz- und/ oder Umweltschutzzielen beitragen.

Die Verordnung wurde am 17. Mai 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021.

Link:

Weitere Informationen:

Stand: 31.05.2021

Weitere interessante Artikel