Eine Person in weißer Arbeitskleidung in einem Labor sitzt an einem Tisch mit einem Computer und einem Telefon und blickt dabei auf ihre in den Händen gehaltenen Unterlagen, eine zweite Person in weißer Arbeitskleidung steht mit verschränkten Armen hinter ihr
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Chemische Stoffe – Registrierungsdossiers

Mengenberechnungen

Lesedauer: 1 Minute

Eine Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur und der Kommission hinsichtlich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hat ergeben, dass davon auszugehen ist, dass eine erhebliche Anzahl der Registrierungsdossiers die Anforderungen nicht erfüllen, sodass die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht wie vorgesehen erreicht werden. 

Die Kommission ist der Ansicht, dass der Mindestprozentsatz der Registrierungsdossiers, die auf Erfüllung aller in Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Anforderungen zu prüfen sind, für jeden Mengenbereich von 5 % auf 20 % erhöht werden sollte, um für eine bessere Einhaltung der einschlägigen Informationsanforderungen zu sorgen. 

Für die Prüfung der Übereinstimmung der Registrierungsdossiers mit dieser Verordnung wählt daher die Europäische Chemikalienagentur bis zum 31. Dezember 2023 einen Prozentsatz von Dossiers aus, der mindestens 20 % der Gesamtzahl der bei der Agentur für die Registrierung in Mengenbereichen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr eingereichten Dossiers entspricht. 

Zudem wählt die Agentur bis zum 31. Dezember 2027 einen Prozentsatz von Dossiers aus, der mindestens 20 % der Gesamtzahl der bei der Agentur für die Registrierung in Mengenbereichen von weniger als 100 Tonnen pro Jahr eingereichten Dossiers entspricht. 

Bei der Auswahl der Dossiers für die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen greift die Agentur vorrangig, jedoch nicht ausschließlich, die Dossiers auf, die mindestens eines der Kriterien lt. Artikel 41 der REACH Verordnung (EG) 1907/2006 erfüllen.

Die Verordnung wurde am 8. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Kundmachung in Kraft.


Weiterführende Informationen:


Stand: 20.04.2020

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