Sonderausgaben
Ein Leitfaden für Steuerpflichtige
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen darstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Ermäßigung bei der Einkommen(Lohn)steuer führen.
Sonderausgaben sind private Ausgaben und gehen dem Abzug als außergewöhnliche Belastung vor. Abzugsfähig sind nur die im Gesetz ausdrücklich angeführten Ausgaben. Details dazu finden Sie unserem Leitfaden.
Inhalt der Broschüre
1. Wann liegt eine Sonderausgabe vor?
2. Übersicht der häufigsten Anwendungsfälle
2.1 Renten und dauernde Lasten
2.2. Beiträge und Versicherungsprämien
2.3. Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
2.3.1 Mindestens achtjährig gebundene Beiträge an Bauträger
2.3.2 Ausgaben zur Wohnraumschaffung
2.3.3 Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum
2.3.4 Rückzahlung von Darlehen
2.4. Anschaffung von Genussscheinen und jungen Aktien
2.5 Kirchenbeitrag
2.6 Steuerberatungskosten
2.7 Zuwendungen (Spenden) für Wissenschaft, Forschung, Sport, mildtätige Zwecke, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe u.Ä.
2.8 Sonderausgaben für nahe Angehörige
2.9 Höhe des Sonderausgabenabzuges
2.10 Verlustvortrag