FAQs zur Grundumlagenvorschreibung der Wirtschaftskammer Tirol für 2024

Diese FAQ Seite behandelt ausschließlich Fragen rund um die Grundumlage. Sie dient der Finanzierung der Fachgruppen (Fachvertretungen) und Fachverbände und stellt die Basis für zahlreiche Leistungen dar, die die Fachgruppen und Fachverbände erbringen.

Lesedauer: 6 Minuten

23.04.2024

Inhalt

  1. Vorschreibung
  2. Allgemeines
  3. Grundumlagen - Wo finde ich den gesetzlichen Hintergrund?
  4. Wer beschließt die Grundumlage?
  5. Wie wird die Grundumlage festgesetzt?
  6. Wieso unterscheiden sich die Grundumlagen bei verschiedenen Fachgruppen der Höhe nach?
  7. Was bedeutet Staffelung nach der Rechtsform?
  8. Wann muss ich meine Grundumlage bezahlen?
  9. Ruhende Mitgliedschaft – Muss ich auch meinen Beitrag leisten?
  10. Was passiert bei einer unterjährigen Mitgliedschaft?
  11. Wann endet die Grundumlagenpflicht?
  12. Grundumlage und Neugründerprivileg – was bedeutet das für mich?
  13. Wo finde ich die Kundmachung der Grundumlagenverordnungen?
  14. Beispiele

Vorschreibung

Die Vorschreibung der Grundumlagen 2024 der Tiroler Wirtschaftskammer findet heuer in drei Tranchen statt:

  1. Vorschreibung Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung aus der Sparte Gewerbe und Handwerk im März 2024
  2. Vorschreibung Sparte Industrie und Sparte Bank und Versicherung im April und Mai 2024
  3. Vorschreibung Sparten Gewerbe und Handwerk, Handel, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft und Information und Consulting Ende Mai 2024

Allgemeines

Die Aufgaben der Wirtschaftskammer sind vielfältig und umfangreich.

Sie ist eine Interessenvertretung und Dienstleistungsorganisation für die Wirtschaftstreibenden, die mitgliederorientiert denkt und nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird. 

Im Vergleich zu anderen Staaten, in denen durchaus eine Finanzierung durch staatliche Subventionen oder öffentliche Gelder üblich ist, finanziert sich die Wirtschaftskammerorganisation in Österreich hauptsächlich durch Umlagen ihrer Mitglieder (KU 1, KU 2 und Grundumlage).

So kann sie die Interessen und Anliegen ihrer Mitglieder unabhängig und weisungsfrei (also ohne Staatseinfluss) vertreten.

Beispiele:
Interessenvertretung gegenüber Sozialpartnern und Behörden, Beratung, Gemeinschaftswerbung (z.B. Lehrlingswerbung, Branchenwerbung), Weiterbildung (Kurse, Seminare, Exkursionen), allgemeine Wirtschaftsförderungsmaßnahmen und vieles mehr.

Grundumlagen – Wo finde ich den gesetzlichen Hintergrund?

Die Grundumlagen sind im Wirtschaftskammergesetz 1998 idgF (WKG) in den §§ 123, 127 und 128 geregelt und sind für die Mitgliedschaft je Fachgruppe (Fachverband) zu entrichten.

Dies gilt auch dann, wenn die Mitgliedschaft zu mehreren Fachgruppen (Fachverbänden) durch nur eine Berechtigung begründet ist. Ein Teil der Grundumlage fließt dem jeweiligen Fachverband bei der Wirtschaftskammer Österreich zu. 

Die Grundumlage ist bei verpachteten Berechtigungen nur vom Pächter zu entrichten. 

Wer beschließt die Grundumlage?

Die Höhe der Grundumlage wird autonom von der Fachgruppentagung bzw. bei einer Fachvertretung vom Fachverbandsausschuss für jedes Kalenderjahr durch eine selbständige, für das betreffende Kalenderjahr geltende Verordnung (= Beschluss über die Grundumlage) festgelegt und von der Wirtschaftskammer eingehoben.

Die Fachgruppentagung besteht aus allen Mitgliedern der Fachgruppe. Das Datum und die Tagesordnung der Fachgruppentagung wird jedes Jahr mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin über unsere Homepage www.wko.at/tirol/fachgruppentagungen verlautbart, sodass jedes Mitglied einer Fachgruppe beim Beschluss über die neue Grundumlagenverordnung mitwirken kann.

Wie wird die Grundumlage festgesetzt?

Die Grundumlage kann auf Grund einer allgemein feststellbaren Bemessungsgrundlage (z.B. Brutto-Lohn- und Gehaltssumme, Anzahl der Beschäftigten oder Betriebsmittel, Anzahl der Betriebsstätten, Sozialversicherungsbeitragssumme etc.), in einem festen Betrag oder einer auch mehrfachen Kombination der vorangegangenen Alternativen festgesetzt werden.

Wieso unterscheiden sich die Grundumlagen bei verschiedenen Fachgruppen der Höhe nach?

Die Grundumlage kann bei jeder Fachorganisation unterschiedlich hoch sein, weil diese nur in der Höhe festgelegt werden darf, die zur Deckung jener der jeweiligen Organisation erwachsenden Aufwendungen und zur Bildung angemessener Rücklagen erforderlich ist (Bedarfsdeckungsprinzip). Auch die Anzahl der Fachgruppenmitglieder, die die erwachsenden Aufwendungen zu tragen haben, spielt bei der Berechnung der Höhe der Grundumlage eine Rolle. 

Was bedeutet Staffelung nach der Rechtsform?

Einfache Höhe:
Wird die Grundumlage mit einem festen Betrag festgesetzt, so ist sie von natürlichen
Personen, OG, KG sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe zu entrichten.

Doppelte Höhe:
Juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften) bezahlen die Grundumlage
nach festen Sätzen in doppelter Höhe, sofern dies im Beschluss der zuständigen
Fachorganisation über die Grundumlage nicht ausgeschlossen wird.

Finden sich in einem Grundumlagenbeschluss die Formulierungen „Keine Staffelung nach der Rechtsform“ oder „Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.“ bedeutet dies, dass der feste Betrag auch bei juristischen Personen nur in einfacher Höhe vorzuschreiben ist.

Wann muss ich meine Grundumlage bezahlen?

Die vorgeschriebene Grundumlage wird binnen eines Monats nach Erhalt der Vorschreibung fällig.

Ruhende Mitgliedschaft – Muss ich auch meinen Beitrag leisten?

Bei Ruhendmeldung bleibt die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer aufrecht.

Ruht (Ruhen) die gemäß § 2 Abs. 1 mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage höchstens in halber Höhe zu entrichten. 

Was passiert bei einer unterjährigen Mitgliedschaft?

Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage. Sie ist auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt.

Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe (Fachverband) nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Besteht die Mitgliedschaft aber nicht länger als 31 Tage im ganzen Kalenderjahr, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage zur Gänze.

Wann endet die Grundumlagenpflicht?

Erst mit Zurücklegung der Berechtigung erlischt auch die Verpflichtung zur Leistung einer Grundumlage ab dem Folgejahr. 

Bei Gewerbeberechtigungen ist diese bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorzunehmen. In den meisten Fällen kann die Berechtigungen relativ einfach online zurückgelegt werden. Weitere Informationen sowie die Online-Formulare sind unter www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/gewerberecht/gewerbe-online zu finden. 

Beendigung anderer Berechtigungen, die zu einer Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer führen

  • Berufe gemäß Bilanzbuchhaltungsgesetz (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner): Der Verzicht dieser Berufsberechtigung ist schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde zu erklären. Formulare im Downloadbereich unter www.bilanzbuchhaltung.or.at
  • Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen: Bei einer Beendigung der Berechtigungen ist Kontakt mit der Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA) unter www.fma.gv.at aufzunehmen.
  • Gemäß § 6 Abs. 1 TKG 2021 ist die beabsichtigte Einstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder -dienstes der Regulierungsbehörde RTR-GmbH anzuzeigen. Weitere Informationen unter www.rtr.at.
  • Heilmasseure, konzessionierte Transportunternehmen (FO 506) sowie Unternehmen der Schifffahrt können ihre Berechtigungen nur durch Abmeldung beim Land Tirol beenden.
  • Weitere Sonderregelungen gibt es auch für Tabaktrafikanten, Bergwerke.

Grundumlage und Neugründerprivileg – was bedeutet das für mich?

Wer erstmalig - dies aber nicht im Wege einer Rechtsformänderung oder Umgründung - eine Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 WKG erwirbt/ oder eine Unternehmung rechtmäßig selbständig betreibt, ist in dem auf das Jahr des Erwerbs der Berechtigung/ des Beginns des rechtmäßigen selbständigen Betriebs der Unternehmung folgenden Kalenderjahr von der Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage befreit. Da diese Regelung seit 01.01.2019 in Geltung ist, wurde das Neugründerprivileg erstmals bei der Grundumlage 2020 wirksam.

Wo finde ich die Kundmachung der Grundumlagenverordnungen?

Die vorliegenden Grundumlagenbeschlüsse wurden in den jeweiligen Fachgruppen und Fachverbänden gesetzeskonform gefasst und jeweils mit Beschluss des Erweiterten Präsidiums der WKÖ und mit Beschluss des Präsidiums der Wirtschaftskammer Tirol genehmigt. 

Gemäß § 141 Abs. 5 WKG  in Verbindung mit § 36 Abs. 3 GO sind die Beschlüsse über die Festsetzung der Grundumlagen und Sondergrundumlagen von der jeweiligen Landeskammer auf ihrer Website, in Tirol unter der Adresse www.wko.at/tirol/kundmachungen, zu verlautbaren

Beispiele

  1. Können bei einem Betrieb durch mehrere Berechtigungen Mitgliedschaften in mehreren Fachgruppen entstehen?

    Ja, mehrere Berechtigungen könnten zur Mitgliedschaft in mehreren Fachgruppen führen und für jede Mitgliedschaft ist Grundumlage zu bezahlen. Wenn z.B. ein Betrieb nicht nur mit Autos handelt, sondern auch das Service für die von ihm verkauften Autos anbietet, entsteht eine Mitgliedschaft in dem Landesgremium des Fahrzeughandels (LG 315) und in der Landesinnung Fahrzeugtechnik (LI 115). Für beide Fachgruppen ist Grundumlage zu bezahlen. 

  2. Für die Berechnung der Grundumlage in der LI 115 wurde ich gefragt, wie viel % meiner Beschäftigten für dieses Gewerbe arbeiten. Warum wurde mir diese Frage nicht auch im Rahmen des LG 315 gestellt?

    Neben einem festen Betrag für jede Betriebsstätte werden in der LI 115 auch 0,4% der Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres berechnet. Die Verordnung des LG 315 sieht einen festen Betrag für jede Betriebsstätte, aber keinen %- Satz der Sozialversicherungsbeitragssumme vor. 
    Da der Wirtschaftskammer nur die gesamte Sozialversicherungsbeitragssumme des betreffenden Betriebes übermittelt wird, ist die Beantwortung der prozentuellen Aufteilung bei Vorliegen mehrerer Berechtigungen für eine korrekte Berechnung der Grundumlage nötig.

Fragen zur Grundumlage

Sie haben Fragen zur Grundumlagenvorschreibung?  

Ihre FachgruppengeschäftsführerInnen, unsere Bezirksstellenleiter und unsere Mitarbeiter im Grundumlagenservice der Wirtschaftskammer Tirol stehen Ihnen dazu gerne zur Verfügung. 


Wir haben diese Zusammenstellung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden – ausgenommen in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz – wird ausdrücklich ausgeschlossen.


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