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EDM - Registrierungs- und Meldepflichten für PRTR-Anlagen

Insbesondere für IPPC-Anlagen

Registrierung Betreiber PRTR-Anlagen 

Inhalt

Betreiber von Tätigkeiten, die im Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung genannte Tätigkeiten ausüben (betrifft vor allem IPPC-Anlagen) und die dabei die angegebenen Schwellenwerte überschreiten, haben sich unter Angabe ihrer Stammdaten im EDM zu registrieren. Änderungen der Stammdaten sind via EDM ebenfalls zu registrieren. 

Frist / Termin 

Registrierung und Änderungen: unverzüglich.

Rechtsquelle

Meldung Betreiber PRTR-Anlagen

Inhalt 

Betreiber von Tätigkeiten, die im Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung genannte Tätigkeiten ausüben und die dabei die angegebenen Schwellenwerte überschreiten, haben jährlich im Wege des EDM eine Emissionserklärung für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben. 

Frist / Termin 

Bis 31. Mai jedes Jahres. 

Rechtsquelle 

Stand: