EU Energielabel: Rahmenverordnung und produktspezifische Verordnungen
Auslieferung geänderter Label beginnend mit 1.11.2020, neue EU-Reifenkennzeichnung ab Mai 2021
EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung
Grundlage für diese verpflichtende Kennzeichnung bestimmter Produktgruppen ist die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 2017/1369).
Achtung:
Alle Produktmodelle mit Energielabel, die nach dem 1. August 2017 in Verkehr gebracht wurden, müssen seit 1.1.2019 von den Lieferanten in der EU-Produktdatenbank registriert werden. Als Lieferanten gelten
- Hersteller in der EU,
- Bevollmächtigte und
- Importeure.
Für Reifen gilt die Registrierungspflicht ab 1.5.2021. Die Vor-Registrierung ist bereits möglich.
Produktspezifische Bestimmungen
Bereits auf Basis früherer EU-Rahmenrichtlinien wurden für einige Haushaltsgeräte und für Lampen Durchführungsbestimmungen erlassen, von denen nur noch eine gültig ist und wie folgt in nationales Recht umgesetzt wurde:
- Wasch-Trocknerkombinationen (bis 1.3.2021)
Für alle anderen bisher reglementierten Produktgruppen gelten die
EU-Rechtsvorschriften direkt in allen EU-Mitgliedstaaten:- Haushaltsgeschirrspüler
- Haushaltskühlgeräte
- Haushaltswaschmaschinen, Haushaltswaschtrockner
- Fernsehgeräte, elektronische Displays
- Luftkonditionierer (Raumklimageräte)
- Haushaltswäschetrockner
- elektrische Lampen und Leuchten (inkl. LED, betrifft auch Möbel mit integrierten Leuchten)
- Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen mit Solareinrichtungen
- Warmwasserbereiter und -speicher sowie Verbundanlagen mit Solareinrichtungen
- Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben
- Wohnraumlüftungsgeräte
- gewerbliche Kühllagerschränke
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
- Festbrennstoffkessel und Verbundanlagen mit Solareinrichtungen
- Einzelraumheizgeräte
Mit einer horizontalen Verordnung wurden zehn Energielabel-Verordnungen hinsichtlich der erforderlichen Angaben im Internet geändert. In ähnlicher Weise erfolgte eine Klarstellung zur Anwendung von Prüftoleranzen.
Sonstige energieverbrauchsbezogene Kennzeichen
Seit November 2012 ist die EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch einzuhalten. Die Novelle dieser Verordnung gilt ab 1.5.2021.
Auch die verpflichtende Information über den Kraftstoffverbrauch von PKW kann je nach Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten als Energieverbrauchskennzeichnung betrachtet werden. Näheres zur Umsetzung in Österreich: