Barrierefreiheit - eine Chance und Herausforderung für die Wirtschaft
Barrierefreiheit für meine Kundinnen und Kunden - was bedeutet das für mein Unternehmen?
Barrierefreiheit bedeutet, dass
- Waren und Dienstleistungen, die öffentlich verkauft werden, barrierefrei zugänglich sein müssen.
- Geschäftsräume, Lokale etc. frei von baulichen Barrieren sind.
- alle Kundinnen und Kunden Zugang zu Informationen (z.B. Webauftritt oder Broschüren) haben müssen.
Für die Beseitigung von Barrieren in „alten“ Bauwerken,
Verkehrseinrichtungen etc., die vor dem 1.1.2006 genehmigt wurden, läuft die
Übergangsfrist mit 31.12.2015 aus.
So unterstützen wir Sie
Tipp!
- Online Barriere-Check
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Barrierefreiheit Ihres Unternehmens - Broschüre: Barrierefreiheit und Broschüre Barrierefreie Kommunikation
Informieren Sie sich vorab - Beratungsangebot der Wirtschaftskammern
Lassen Sie sich beraten
Veranstaltungskalender
- Aktuelle Veranstaltungen aller Wirtschaftskammern (filterbar auf Ihr Bundesland)
Weiterführende Informationen
Förderungen
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Förderungen für
investive bauliche Maßnahmen zum Abbau von vorhandenen Barrieren. Weitere
Informationen finden Sie auf den Serviceseiten des Sozialministeriums.
Informationsdokumente
- Broschüre: Die Einstellung machts
- FAQs Barrierefreiheit
- Folder: Unterwegs zu einer barrierefreien Lebenswelt
- Infoblatt: Barrierefreiheit - Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen
- Video: Praxisbeispiele aus der Wiener Wirtschaft
Neu: Technische Informationsblätter
Videonachlesen Webinare
- Video zum Webinar „Barrierefreiheit“ vom Juni 2015
- Video zum Webinar „„Barrierefrei im Geschäft – Nutzungsqualität für alle Kundinnen und Kunden“ vom September 2015