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Barrierefreiheit - eine Chance und Herausforderung für die Wirtschaft

Barrierefreiheit für meine Kundinnen und Kunden - was bedeutet das für mein Unternehmen?

Barrierefreiheit bedeutet, dass

  • Waren und Dienstleistungen, die öffentlich verkauft werden, barrierefrei zugänglich sein müssen.
  • Geschäftsräume, Lokale etc. frei von baulichen Barrieren sind.
  • alle Kundinnen und Kunden Zugang zu Informationen (z.B. Webauftritt oder Broschüren) haben müssen.


Für die Beseitigung von Barrieren in „alten“ Bauwerken, Verkehrseinrichtungen etc., die vor dem 1.1.2006 genehmigt wurden, läuft die Übergangsfrist mit 31.12.2015 aus.


So unterstützen wir Sie

Tipp!

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Weiterführende Informationen

Förderungen

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Förderungen für investive bauliche Maßnahmen zum Abbau von vorhandenen Barrieren. Weitere Informationen finden Sie auf den Serviceseiten des Sozialministeriums

Informationsdokumente

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