Ausnahmen LKW-Feinstaubfahrverbot für Schaustellerfahrzeuge

Detailinformationen

Lesedauer: 2 Minuten


Übersicht regionale Fahrverbote

Wien und Niederösterreich

Seit 2016 gibt es in Wien und im Sanierungsgebiet Wiener Umland (Karte) ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge mit Motor der Euroklasse 2 oder schlechter. Das LKW-Fahrverbot gilt für LKW aller Gewichtsklassen. Mehr Infos

Burgenland

Im ganzen Burgenland gibt es ein Fahrverbot für LKW und Sattelkraftwagen mit Motor der Euroklasse 2 oder schlechter. Für Fahrzeuge die bereits vor dem 1.11.2016 auf den aktuellen Unternehmer/das aktuelle Unternehmen zugelassen waren, gelten folgende Fristen: Fahrverbot für Euro 1 ab 1.10.2020, Fahrverbot für Euro 2 ab 1.10.2021. Dieses Fahrverbot gilt für LKW aller Gewichtsklassen. Mehr Infos

Steiermark

In Teilen der Südost-Steiermark (inkl. Graz, A2 und A9) gibt es seit 2018 ein Fahrverbot für LKW, Sattel­zugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge für die Euroklassen 0 bis 2. Mehr Infos

Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es auf der A1 zwischen der NÖ Landesgrenze (bei Enns) und dem Knoten Haid ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge über 3,5 t hzG für die Euroklassen 0 bis 2. Mehr Infos

Tirol

In Tirol gibt es auf der A12 zwischen Langkampfen und Zirl ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 7,5 t hzG für die Euroklassen 0 bis 3. Mehr Infos

Schaustellerausnahmen

Bundesländer

  • Wien, Oberösterreich: Hier sind Fahrzeuge nach Schaustellerart ausgenommen. Das sind gem. KFG Fahrzeuge die für die Verwendung im Schaustellergewerbe bestimmt sind und mit fest am Fahrzeug montierten Geräten oder Aufbauten ausgestattet sind.
  • Niederösterreich, Burgenland, Steiermark: Hier sind Fahrzeuge die zur Verwendung im Schaustellergewerbe bestimmt sind, ausgenommen.
  • Tirol: hier gibt es keine speziellen Ausnahmen für Schaustellerfahrzeuge

Hinweis: Wenn ein Fahrzeug als Sonderfahrzeug, Spezialkraftwagen oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen ist, gelten die Fahrverbote in einzelnen Bundesländern gar nicht.

Ausnahmen, die für Schausteller auch relevant sein können 

  • Werkverkehr: Hier kann bei der zuständigen Behörde (MA46 in Wien, BH in NÖ) eine Ausnahme beantragt werden. Voraussetzung ist, dass
    • die Fahrzeuge im Werkverkehr verwendet werden,
    • die Fahrzeuge unter 12t höchst zulässiges Gesamtgewicht (hzG) haben,
    • die Gesamtflotte nicht mehr als 4 LKW umfasst und
    • der betreffende LKW mindestens Euroklasse 1 hat
  • Besonders kostenintensive Spezialaufbauten
    • Es muss sich um einen LKW mit Fahrgestell handeln (LKW der Klassen N2 und N3)
    • Es muss sich um einen Aufbau, nicht um Einbauten handeln
    • Der Spezialaufbau ist speziell für diesen LKW gefertigt
    • Der Spezialaufbau ist dann sehr kostenintensiv, wenn er zum Zeitpunkt der Anschaffung teurer als €100.000,- war oder
    • wenn die Kosten des Spezialaufbaus mindestens genauso teuer waren wie die Kosten des Fahrgestells

Abgasplakette

Jeder LKW Euroklasse 2 oder besser, der in einer Fahrverbotszone fahren darf, benötigt dort eine Abgasplakette. Diese Plaketten gibt es in den § 57a Werkstätten, beim ÖAMTC oder beim ARBÖ.

Keine Plakette benötigen Fahrzeuge die entweder

  • der Definition des Schaustellerfahrzeuges erfüllen,
  • eine gültige Werkverkehrsausnahme haben,
  • einen besonders kostenintensiven Spezialaufbau aufweisen, oder
  • einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand erfüllen (Fahrten für die Gemeinde, Einsatzfahrzeuge, etc.).

Selbstverständlich kann trotz Ausnahme freiwillig eine Plakette angebracht werden. Das kann bei neueren Fahrzeugen sinnvoll sein, um Diskussionen bei Verkehrskontrollen vorzubeugen.


Achtung: Fahrzeuge die in Niederösterreich wegen der Schaustellerausnahme vom Fahrverbot ausgenommen sind, sind nicht automatisch auch in Wien ausgenommen. Daher kann ein LKW durchaus zwar in Niederösterreich vom Fahrverbot ausgenommen sein, aber in Wien dem Fahrverbot unterliegen. Detailinfos und Antragsformulare

Stand: 05.06.2019

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