Lkw-Maut in Deutschland
Welche Pflichten hat der Lenker? Wer muss Maut bezahlen?
Wer muss die Lkw-Maut in Deutschland bezahlen?
Für die Benutzung deutscher Autobahnen und Bundesstraßen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen (Lkw mit Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür eingesetzt werden, ist gemäß § 1 Abs. 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Maut zu entrichten.
Ab 2024 soll die Lkw-Maut für alle Lkw über 3,5 t hzG gelten!
Keine Mautpflicht besteht insbesondere für Busse, Schaustellerfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge im Straßenerhaltungs- und –instandhaltungsdienst einschließlich Reinigungs- und Winterdienst, Blaulichtfahrzeuge und Fahrzeuge der Bundeswehr.
Auf welchen Straßen gilt die Maut?
Die deutsche Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht das amtliche mautpflichtige Straßennetz im Internet. Die gebührenpflichtigen Autobahnen und Bundesstraßen werden unter mauttabelle.de in Tabellen aufgelistet. Die jeweiligen Strecken sind auch im Mautatlas und auf der Deutschlandkarte der Toll Collect GmbH ersichtlich.
Höhe der Maut
Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer, der jeweils einen Anteil für die verursachten Luftverschmutzungs-, Lärmbelästigungs- und Infrastrukturkosten enthält. Letzterer Anteil hängt von der Anzahl der Achsen (Hebeachsen werden mitgezählt) und der Gewichtsklasse ab. Der Anteil für die verursachte Luftverschmutzung ist von der Schadstoffklasse des Motors abhängig.
Anhand der Schadstoffklasse lässt sich ermitteln, welche Kategorie für die Mautberechnung herangezogen werden muss.
Kategorie A | Kategorie B | Kategorie C | Kategorie D | Kategorie E | Kategorie F | |
---|---|---|---|---|---|---|
Schadstoffklasse | S6 | S5 | S4 | S3 | S2 | S1 |
EEV 1 * | S3 mit PMK 2 ** | S2 mit PMK 1 ** | keine SSK | |||
Euro-Schadstoffklasse | Euro 6 | Euro 5 | Euro 4 | Euro 3 | Euro 2 | Euro 1 |
EEV 1 * | Euro 3 + PMK 2 ** | Euro 2 + PMK 1 ** | Euro 0 |
Es gelten seit 1.11.2023 folgende Mautsätze in Cent pro Kilometer:
Schadstoffklasse | Achs- und Gewichtsklasse | ||||
---|---|---|---|---|---|
Bis drei Achsen | Ab vier Achsen | ||||
7,5 - 11,99 t | 12 - 18 t | > 18 t | > 18 t | ||
Euro 6 | 9,8 | 14,0 | 18,1 | 19,0 | |
Euro 5, EEV 1 * | 12,6 | 17,7 | 22,1 | 22,9 | |
Euro 4, Euro 3 + PMK 2 ** | 14,2 | 18,8 | 23,9 | 25,4 | |
Euro 3, Euro 2 + PMK 1 ** | 17,1 | 22,6 | 29,3 | 31,6 | |
Euro 2 | 19,6 | 24,6 | 32,3 | 34,9 | |
Euro 0 und 1 | 19,7 | 24,8 | 32,8 | 35,4 |
* EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) ist ein europäischer Abgasstandard für Busse und Lkw, der Fahrzeuge mit Euro 5-Motoren übertrifft. Der Euro 6-Motor ist noch abgasärmer.
** PMK (Partikelminderungsklassen) sind Nachrüstungsstandards zur Senkung des Partikelausstoßes (Stichwort „Dieselpartikelfilter“); für Kategorie D wird die PMK 1 oder höher, für Kategorie C die PMK 2 oder höher benötigt.
Welche Schadstoffklasse hat mein Lkw?
Im Inland (Deutschland) zugelassene Lkw (§ 7 Lkw-Maut-Verordnung)
In Deutschland zugelassene Lkw haben im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I (vergleichbar mit unserem Zulassungsschein) die Schadstoffklasse eingetragen (unter Ziffer 1 des Fahrzeugscheins bzw. unter den Ziffern 14 und 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I). Daher ist es bei diesen Fahrzeugen relativ einfach, die richtige Einstufung vorzunehmen.
Im Ausland zugelassene Lkw (§ 8 Lkw-Maut-Verordnung)
Bei mautpflichtigen Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, erfolgt der Nachweis der Emissionsklasse durch Vorlage der in § 7 Abs. 2 der Lkw-Mautverordnung genannten Unterlagen (aktueller Kraftfahrzeugsteuerbescheid oder gültiger Nachweis der Erfüllung bestimmter Technik-, Sicherheits- und Umweltanforderungen für das Kraftfahrzeug – COP-Dokumente oder CEMT-Papiere).
Werden für mautpflichtige Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, keine der oben genannten Bescheinigungen oder widersprüchliche Unterlagen vorgelegt, wird − je nach Datum der erstmaligen Zulassung zum Verkehr – folgende Emissionsklasse angenommen:
Erstmalige Zulassung | Vermutete Schadstoffklasse |
---|---|
vor dem 1.10.1993 | keine Schadstoffklasse |
nach dem 30.9.1993 und vor dem 1.10.1996 | Schadstoffklasse S 1 |
nach dem 30.9.1996 und vor dem 1.10.2001 | Schadstoffklasse S 2 |
nach dem 30.9.2001 und vor dem 1.10.2006 | Schadstoffklasse S 3 |
nach dem 30.9.2006 und vor dem 1.10.2009 | Schadstoffklasse S 4 |
nach dem 30.9.2009 und vor dem 1.1.2014 | Schadstoffklasse S 5 |
nach dem 31.12.2013 | Schadstoffklasse S 6 |
Das deutsche Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann vom Mautpflichtigen jederzeit den Nachweis verlangen, dass das Fahrzeug tatsächlich jener Emissionsklasse angehört, mit der es eingebucht bzw. in der On-Board-Unit eingespeichert wurde. Dies kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch spezielle Papiere (COP-Dokument, CEMT-Papiere) belegt werden.
Wie funktioniert die Einbuchung von Strecken und Bezahlung der Lkw-Maut?
Die Einbuchung von Strecken ins Mautsystem kann auf folgende Weisen erfolgen:
- Bedienung eines in den Lkw einzubauenden Geräts, der sogenannten On-Board-Unit (OBU)
- Einbuchung im Internet oder per App
Automatische Einbuchung mit der OBU
Um die Maut automatisch bezahlen zu können, muss im Lkw eine OBU eingebaut sein. Die OBU selbst kostet nichts, allerdings ist der Einbau durch den Unternehmer zu bezahlen, sie bleibt im Eigentum der Toll Collect GmbH. Bei der automatischen Einbuchung ermittelt die OBU anhand von Satellitennavigation (GPS) die zurückgelegte mautpflichtige Strecke und berechnet daraus die fällige Maut. Über Mobilfunk werden die Daten an ein Rechenzentrum zur Verarbeitung übertragen. Die Maut wird monatlich abgerechnet und kann per Tankkarte, im Lastschriftverfahren, über die Kreditkarte oder ein Guthabenkonto beglichen werden.
Wesentliche Pflichten des Lenkers bei automatischer Buchung:
- OBU vor und nach Fahrtantritt überprüfen (Eingabe mautrelevanter Fahrzeugdaten gemäß Anweisung am Display)
- Stets die ordnungsgemäße Einstellung von Gewicht und Achszahl sicherstellen (Berücksichtigung von Änderungen, wenn ein Anhänger an- oder abgehängt wird)
- Akustische Hinweise und/oder rote LED des OBU beachten (Störungen!)
- Bei Fehlfunktionen des Fahrzeuggeräts (Systemausfall, OBU defekt) den mautpflichtigen Streckenabschnitt manuell einbuchen (Internet, App oder Terminal)
Sollte keine OBU im Fahrzeug verbaut sein, ist eine manuelle Einbuchung vor Fahrtantritt notwendig.
Manuelle Einbuchung im Internet oder per App
Die Einbuchung im Internet oder per App erfolgt ganz einfach. Vor der Benutzung mautpflichtiger Straßen muss die geplante Strecke über die Internetseite oder in der App eingebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung wird ein Beleg bzw. eine Einbuchungsnummer übermittelt.
Die Einbuchung über das Internet ist unter maut.toll-collect.de möglich. Die App finden Sie bei Google Play (Android) oder im Apple Store (iOS).
Wesentliche Pflichten des Lenkers bei manueller Buchung:
- Einbuchung vor Benutzung der mautpflichtigen Strecke (bis zu 24 Stunden im Voraus möglich)
- Mitführen der Einbuchungsnummer (ausdrucken, herunterladen, Versand per E-Mail oder SMS)
- Einhalten der eingebuchten Strecke und des vorgegebenen Zeitfensters
- Umbuchung/Stornierung, wenn die Strecke geändert oder die Zeit überschritten werden muss
Verfolgung der Nichtzahler und Sanktionen (Enforcement)
Die Kontrolle der Mautpflicht wird vom BAG durchgeführt. Es gibt sowohl automatische Kontrollen an ca. 900 Kontrollbrücken und -säulen als auch stationäre und mobile Kontrollen durch Teams des BAG, welche stichprobenartig auch Betriebskontrollen durchführen. Die uniformierten Kontrollorgane haben ein Anhalterecht und sind befugt Strafen einzuheben.
Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Das BAG erhebt unter anderem erforderliche Eingabedaten, wertet ahndungsrelevante Informationen aus und leitet gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein. Bei eindeutig festgestellter Nichtentrichtung oder nicht vollständiger Entrichtung wird die Maut für die gefahrene Strecke nachträglich erhoben und es kann ein Bußgeld (Lenker zwischen 120,00 und 240,00 Euro, Unternehmen 240,00 bis 480,00 Euro) verhängt werden. Sofern die tatsächliche Wegstrecke nicht festgestellt werden kann, findet eine Nacherhebung der Maut für eine Wegstrecke von 500 Kilometern statt. In Einzel-/Wiederholungsfällen kann bei Verstößen ein Bußgeld bis zu maximal 20.000,00 Euro auferlegt werden. Weiterführende Informationen zu Verwarnungs- und Bußgeldern können dem spezifischen Bußgeldkatalog entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV)
Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung (BStrMKnotV)
Weiterführende Informationen
Das deutsche Mautsystem wird von der Toll Collect GmbH mit Sitz in Berlin betrieben (nähere Informationen finden Sie unter toll-collect.de; Service Hotline 008000 222 26 28).