Ausnahmen für Unternehmer bzw. Mitarbeiter
Parkraumbewirtschaftung in Wien
Für Privatfahrzeuge des Unternehmers bzw. seiner Beschäftigten ist eine Parkkarte zum Erreichen des Arbeitsortes nur dann möglich, wenn Arbeitsbeginn oder Arbeitsende regelmäßig zu Zeiten stattfinden, an denen keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren (zwischen 24:00 und 5:00 Uhr) bzw. nur ein unzumutbares öffentliches Verkehrsmittel (z.B. Nachtautobuss) zur Verfügung steht. In diesem Fall wird aber die Ausnahme eingeschränkt auf die Zeiten 9:00 bis 15:00 Uhr oder ab 15:00 Uhr, ist also nicht den ganzen Tag gültig. Bei der Antragstellung sind Dienstpläne über sechs Wochen vorzulegen.
Kosten
Die Kosten für die Beschäftigtenausnahmen betragen ca. € 185,- pro Jahr.
Details sind auf der Website der Stadt Wien abrufbar.