Flächendeckende Kurzparkzone
Alle Infos zu den flächendeckenden Kurzparkzonen.
Wo und wann gilt die flächendeckende Kurzparkzone?
In den Innenbezirken (1 bis 9 und 20) gilt die flächendeckende Kurzparkzone im Zeitraum von Montag bis Freitag, werktags, von 9.00 bis 22.00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.
In den Außenbezirken (10 bis 12, 14, 15 ohne Stadthallenzone, 16 bis 19) gilt die flächendeckende Kurzparkzone im Zeitraum von Montag bis Freitag, werktags, von 9.00 bis 19.00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.
Rund um die Stadthalle (15. Bezirk) gibt es eine gesonderte Kurzparkzonenregelung, die jeden Tag von 18.00 bis 22.00 Uhr gilt. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden
Geschäftsstraßen
Ausgenommen von der flächendeckenden Kurzparkzone sind die festgelegten Geschäftsstraßen. In diesen gelten die Ausnahmen von Montag bis Freitag, werktags, von 8:00 – 18:00 Uhr, Samstag 8:00 – 12: 00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 1,5 Stunden. Der tatsächliche Gültigkeitszeitraum und die höchstzulässige Abstelldauer sind durch eine eigene Beschilderung geregelt.
Betriebs- und Bewohnerausnahmen gelten in diesen Straßen nicht, man muss sich an die 1,5 Stunden maximale Parkdauer halten, jedoch keine zusätzliche Gebühren entrichten!