Parkkleber für Vorführwagen (V-Kleber)
Parkraumbewirtschaftung in Wien
Vorführwagen
Fahrzeuge, die auf einen Fahrzeughandelsbetrieb zugelassen sind und von diesem zum Zwecke der probeweisen Benutzung durch Kunden bereitgehalten werden. Sie dürfen maximal 9 Monate alt sein.
Betroffenes Gebiet
Ausnahmegenehmigungen für Vorführwagen sind nur in flächendeckend bewirtschafteten Bezirken möglich (1. bis 10., 12., 14. bis 18., 20.. Die Vorführwagen müssen auf einen Betrieb zugelassen sein, der in einem der oben angeführten Bezirke liegt. Liegt der Betrieb außerhalb der bewirtschafteten Bezirke, der Schauraum jedoch innerhalb dieser Bezirke, ist eine Adressenänderung/Ummeldung im Zulassungsschein des Fahrzeuges auf die Adresse des Schauraumes notwendig.
Die günstigste Ausnahme ist die pauschalierte Ausnahme der MA 65, die bis zu dem Zeitpunkt ausgestellt wird, in dem der Wagen 9 Monate alt wird. Diese Ausnahme kostet ca. € 190,- pro Jahr. In diesen Parkkleber wird das Kennzeichen des Vorführwagens und ein „V“ eingetragen.
Da die Anführung der Fahrzeugtype (z.B. VW Golf) nicht notwendig ist, ist der Wechsel des Vorführwagens – sofern das Kennzeichen gleich bleibt – einfacher. Die MA 65 muss aber vom Fahrzeugwechsel verständigt werden: Fax: 01 / 79514-99-38319.
Wenn mehr als 5 Vorführwagen benötigt werden, ist eine Zustimmung des Bezirks notwendig, in dem der Betrieb liegt.