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Parkkleber für Vorführwagen (V-Kleber)

Parkraumbewirtschaftung in Wien

Vorführwagen

Fahrzeuge, die auf einen Fahrzeughandelsbetrieb zugelassen sind und von diesem zum Zwecke der probeweisen Benutzung durch Kund:innen bereitgehalten werden. Sie dürfen maximal 9 Monate alt sein, die Ausnahme wird bis zu dem Zeitpunkt erteilt, in denen der Vorführwagen ein Jahr alt ist. Die Ausnahme wird nur erteilt, wenn auf Betriebsflächen kein oder nicht genügend Platz für die Vorführwagen vorhanden ist.

Betroffenes Gebiet

Ausnahmegenehmigungen für Vorführwagen sind in allen Bezirken möglich. Die Vorführwagen müssen auf einen Betrieb zugelassen sein, der in einem der Wiener Bezirke liegt. Liegt der Betrieb außerhalb von Wien, der Schauraum jedoch innerhalb eines Wiener Bezirkes, ist eine Adressenänderung/Ummeldung im Zulassungsschein des Fahrzeuges auf die Adresse des Schauraumes notwendig.

Die günstigste Ausnahme ist die pauschalierte Ausnahme der MA 65, die bis zu dem Zeitpunkt ausgestellt wird, in dem der Wagen 9 Monate alt wird. Diese Ausnahme kostet ca. 190 Euro pro Jahr. 

Da die Anführung der Fahrzeugtype (z.B. VW Golf) nicht notwendig ist, ist der Wechsel des Vorführwagens – sofern das Kennzeichen gleich bleibt – einfacher.