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Werbeschilder, Kontrolle MA 46

Prüfung der Luftsteuerabgabe durch Behörde

Werbeschild mit Fremdwerbung
© A. Edinger
Derzeit kommt es in einigen Bezirken zu Kontrollen aller Geschäfte, ob diese für die Nutzungen des öffentlichen Raums eine Bewilligung haben. Für die meisten dieser Nutzungen muss man Gebrauchsabgabe, auch Luftsteuer genannt, zahlen.


Was ist die Gebrauchsabgabe?

Für bestimmte Nutzungen von öffentlichem Straßengrund sind Abgaben zu bezahlen sind. Im Gebrauchsabgabengesetz werden zahlreiche Arten der Nutzung aufgezählt (zB. Werbeschilder, Scheinwerfer, Markisen, Klimageräte, Portale, Fahnen, Warenausräumung). Für die meisten Nutzungsarten gibt es eine Gebühr, die umgangssprachlich Luftsteuer genannt wird. Wenn es keinen eigenen Tarif gibt, muss man mit der Stadt (MA 28) einen Nutzungsvertrag abschließen (siehe unten). Das kommt vor allem bei Leuchtschildern und Lampenreihen vor

Was ist jetzt neu, warum schreibt die MA 46 die Betriebe an?

Ende 2018 sind alle alten Bewilligungen für Leuchtschilder ausgelaufen. Daher war damals der Schwerpunkt der Stadt Wien, für alle bekannten Leuchtschilder neue Bewilligungen auszustellen.
Seit 2019 (und die nächsten Jahre) geht man einen anderen Weg: bezirksweise werden alle Betriebe angeschrieben oder besucht, um zu überprüfen, ob für die aufgestellten/aufgehängten Nutzungen Bewilligungen vorhanden sind. Die Betriebe werden ersucht, ihre Bescheide bekannt zu geben/herzuzeigen oder aufgefordert, eine neue Bewilligung zu beantragen. Im Gesetz ist nämlich festgelegt, dass sie in der Lage sein müssen, der Behörde nachzuweisen, dass ihre Nutzungen erlaubt ist. Sie müssen also den Bescheid auf Verlangen vorweisen können.

Der Grund für diese Kontrollen ist folgender: es hat sich gezeigt, dass viele Schilder, Markisen, Warenausräumungen etc. ohne Bewilligung auf der Straße stehen oder über der Straße hängen. Diese Mängel will die Stadt in den nächsten Monaten/Jahren beseitigen.

Bewilligungen für Kioskbesitzer

Ältere Bewilligungen für Kioske sind Ende 2018 ausgelaufen. Außerdem wird die Abgabe ab 2020 teurer. Nähere Infos dazu finden Sie in der Linkbox.

Was tun mit dem Schreiben der MA 46?

Die MA 46 hat ihnen ein Schreiben geschickt, in dem sie ersucht werden, ihre vorhandenen Bewilligungen bekannt zu geben. Darin wird auch angeboten, für nicht bewilligte Nutzungen gleich einen Antrag zu stellen. Das sollten sie machen, um sich Strafen zu ersparen!

Wie ist das Antragsformular auszufüllen?

Die Ausfüllhilfe ist eine ausführliche Hilfestellung auf 2 Seiten.

Was mache ich, wenn ich an den Nutzungen etwas verändert habe?

Dann nutzen sie die Gelegenheit, gleich bekannt zu geben, was noch zusätzlich draußen hängt. Da die Behörde aber in diesem Fall die Maße und den Aufhängungsort nicht kennt, wäre ein Plan mit den Maßen (Länge, Breite, Tiefe, Höhe der Aufhängung (Unterkante)) notwendig.

Wenn ich jetzt mehr Schilder draußen hängen habe, muss sich dann nachzahlen?

Wenn sich bei der Bearbeitung zeigt, dass sie Werbeschilder, Scheinwerfer, Geräte an der Fassade haben, für die noch keine Bewilligung erteilt wurde, kann die Behörde das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre nachverrechnen. Wenn sie diese neuen Nutzungen aber erst seit einem Jahr hängen haben oder das Geschäft erst später übernommen haben, sollten sie das angeben, damit nicht die vollen Jahre nachverrechnet werden.

Müssen sie angeben, wenn sie eine kurze Zeit eine Lichterkette an der Fassade haben?

Ja, das sollten sie auch gleich mitanzeigen. Eine Weihnachtsbeleuchtung (Lampenreihen) oder eine spezielle Verkleidung ist für max. 10 Wochen abgabefrei und muss der Behörde 8 Wochen vor dem Aufhängen angezeigt werden.

Was kostet die Abgabe?

In den Beilagen zum Schreiben der MA 46 kann man sehen, was Leuchtschilder und Lampenreihen 2020 kosten. Hier ist zu beachten, dass bei jedem Vertrag eine Mindestgebühr von € 100,- anfällt.

Die sonstigen Tarife für die Gebrauchsabgabe kann man hier nachlesen.

2020 werden die Kosten für Scheinwerfer auf € 30,-/Stück/Jahr angehoben. Auch die Kosten für Kioske sind 2020 erhöht worden, nämlich für alle Kioske auf 4 % des Umsatzes, mindestens aber € 80,- pro Monat (außer Zeitungskioske, hier gibt es keinen Mindestumsatz pro Monat).

Kann man aus Leuchtschildern unbeleuchtete Schilder machen?

Wenn sie sämtliche Leuchtmittel und Geräte/Kabel aus dem Leuchtkasten entfernen, wird aus dem kostenpflichtigen Leuchtschild ein kostenloses unbeleuchtetes Schild. Sie sollten diese Umbauarbeiten allerdings dokumentieren, damit sie später beweisen können, dass das Schild nicht mehr leuchten KANN. Es kann aber auch sein, dass die Behörde dann verlangt, dass auch dem ehemaligen Leuchtkasten ein flaches Schild werden muss (also auch ein Rückbau des Kastens zu erfolgen hat).

Wenn das nicht selbst leuchtende Schild dann von Scheinwerfern angestrahlt wird, muss eine Gebrauchsabgabe für die Scheinwerfer (€ 30,-/Jahr/Stück) bezahlt werden. Wenn die Scheinwerfer bündig in die Fassade integriert werden oder hinter der Auslage platziert werden, fällt keine Abgabe an (da sie nicht mehr über öffentlichem Grund liegen).

Wenn sie ihre Werbeschilder umbauen stellen sie den Neuantrag erst nach dem Umbau. Haben sie den Antrag schon gestellt, müssen sie bei der MA 46 die Änderungen bekannt geben, damit sie nicht den Preis für die Leuchtschilder zahlen müssen. Wenn sie eine Nutzungsvereinbarung der MA 28 erhalten (siehe unten) und sie haben zwischenzeitlich die Leuchtwerbung zu unbeleuchteten Schildern umgebaut, dürfen sie diesen Vertrag nicht unterschreiben (da sie ja keine Leuchtschilder mehr haben).

Warum sendet mir die MA 28 eine Nutzungsvereinbarung?

Für beleuchtete Schilder (von innen selbst leuchtend) gibt es keinen Tarif mehr im Gesetz. Das bedeutet, dass die Stadt Wien eine Nutzungsvereinbarung (privatrechtliche Zustimmungserklärung zur Nutzung des öffentlichen Straßengrundes) zusendet, die zu unterfertigen ist. Damit entsteht ein Vertrag, der sich auf die jeweilige Nutzung bezieht. Dieser kostet aber mindestens € 100,-. Bei größeren Nutzungen (je nach Sichtfläche der Werbung) wird es noch teurer.

Wohin soll ich alles senden?

Alle Unterlagen (Antrag, Foto, event. Pläne und alte Bescheide) senden Sie am besten per Mail an die MA 46 (post@ma46.wien.gv.at).

Falls Sie keinen Scanner haben, können Sie die Seiten einzeln (und in guter Qualität) abfotografieren und dem Mail als Anlage beifügen.

Sie können ihre Unterlagen auch an die im Schreiben angegebene Adresse der MA 46 (1121 Wien, Niederhofstraße 21) per Post senden.