th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Wie verlängere ich meinen Parkkleber?

Alle Infos zur Verlängerung des Parkklebers

Grundsätzlich erfolgt die Verlängerung für Betriebe mittels Anschreiben der Betriebe durch die Stadt Wien etwa drei Monate vor Ablauf des Parkklebers. Wenn man dann die Parkgebühr und die Verwaltungsabgaben einzahlt, wird der Parkkleber verlängert.

Sollte diese Verständigung unterbleiben (oder am Postweg verloren gehen), muss der Betrieb rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Parkklebers an die MA 65 ein Verlängerungsansuchen schicken.


Die Gültigkeit ihres Parkklebers können sie hier abfragen


Für die Verlängerung eines Betriebsparkklebers reicht ein Mail an die MA 65 (post.prb@ma65.wien.gv.at). Bewohner wenden sich bitte an ihr Bezirksamt. Wenn sich an den Voraussetzungen seit der letzten Antragstellung (Anzahl und Art der Fahrzeuge, Firmenname, Adresse...) nichts geändert hat, genügt die folgende Erklärung:
Ich/Wir beantrage(n) die Verlängerung unserer Ausnahmegenehmigung (Zahl angeben). An den Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung hat sich seit der letzten Antragstellung nichts geändert.