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Antikorruption - FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

  1. Was wird unter Korruption verstanden?
  2. Ist Korruption auch zwischen Privaten strafbar?
  3. Was ist Bestechung?
  4. Wer sind Amtsträger?
  5. Was ist ein Amtsgeschäft? 

1. Was wird unter Korruption verstanden?

Korruption wird als Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Vorteil verstanden. Im öffentlichen Bereich wird durch Korruption das Vertrauen in eine unabhängige und gesetzestreue Verwaltung geschädigt. Korruption schädigt den Wettbewerb und untergräbt den fairen Wettbewerb.

2. Ist Korruption auch zwischen Privaten strafbar?

Ja. Es ist auch Angestellten und Geschäftsführern von Unternehmen im geschäftlichen Verkehr verboten, einen Vorteil für eine pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen bzw. anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. 

3. Was ist Bestechung?

Bestechung besteht darin, einem Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. 

4. Wer sind Amtsträger? 

Amtsträger sind:

  • alle Personen, die Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz für Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für andere Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft), für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation wahrnehmen (z.B. Abgeordnete, Beamte und Vertragsbedienstete, Angestellte der Sozialversicherungsträger und der Kammern);
  • Beamte der Europäischen Union;
  • Personen, die öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der oder Entscheidungen über die finanziellen Interessen der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten übertragen bekommen haben und diese Aufgaben wahrnehmen. Diese Personen gelten nur in Bezug auf bestimmte Korruptionsdelikte als Amtsträger (so nicht in Bezug auf das sog. „Anfüttern“);
  • sonstige Personen, die hoheitlich tätig werden, z.B. der KFZ-Techniker bei Ausstellung der § 57a KFG-Plakette.
  • Personen, die in Unternehmen tätig sind, an denen eine oder mehrere Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 50 % beteiligt sind oder die durch diese beherrscht werden, jedenfalls aber hinsichtlich der Unternehmen, die irgendeiner Art von Rechnungshofkontrolle unterliegen (z.B. ORF, ASFINAG, Wiener Linien).  

5. Was ist ein Amtsgeschäft?  

Unter Amtsgeschäften werden alle Verrichtungen verstanden, die zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören. 

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