Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes - FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 1 Minute

  1. Was versteht man unter einem Verbrauchergeschäft?
  2. Wer ist Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)?
  3. Welche Geschäfte gelten als "zum Betrieb gehörig?
  4. Wie sind Gründungsgeschäfte einzuordnen?
  5. Was passiert, wenn an die Stelle des Verbrauchers ein Unternehmer tritt oder umgekehrt? 

1. Was versteht man unter einem Verbrauchergeschäft?

Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens den Vertrag schließt, und jemandem, für den das nicht gilt (sog. "Verbraucher" oder "Konsument").

2. Wer ist Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)?

Ein Unternehmen ist „jede auf Dauer angelegte organisierte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit“, die nicht zwingend auf Gewinn ausgerichtet sein muss. Unternehmer nach dem KschG ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, hierbei kommt es nicht auf eine bestimmte Betriebsgröße, ein Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation an Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

3. Welche Geschäfte gelten als "zum Betrieb gehörig"?

Als betriebszugehörig gelten alle Haupt-, Hilfs- und Nebengeschäfte, die irgendwie den Unternehmensinteressen dienen und nicht nur solche, die unmittelbar zum Gegenstand des Unternehmens zählen. Ein Unternehmergeschäft liegt demnach auch vor, wenn ein Unternehmer mit einem branchenfremden Unternehmer einen Vertrag abschließt. Unter Geschäfte, die zum Betrieb des Unternehmens gehören, fallen ferner auch Darlehensgewährungen, Kredite an fremde Unternehmen, Beteiligungen und Betriebsausweitungen. Ist ein Geschäft zum Teil der privaten und zum Teil der unternehmerischen Sphäre zuzuordnen, gilt es als Ganzes als Unternehmergeschäft.

4. Wie sind Gründungsgeschäfte einzuordnen?

Geschäfte, die natürliche Personen vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigen, z.B. Miete von Geschäftsräumen, Anschaffung von Maschinen oder sonstigen Betriebsmitteln, gelten nicht als betriebszugehörig.

5. Was passiert, wenn an die Stelle des Verbrauchers ein Unternehmer tritt oder umgekehrt?

Tritt ein Unternehmer an die Stelle des Verbrauchers, bleibt das Verbrauchergeschäft mit dem ursprünglich vereinbarten Inhalt aufrecht. KSchG-widrige Klauseln werden nachträglich nicht wirksam. Dasselbe gilt, wenn ein Verbraucher an die Stelle eines Unternehmers tritt. Stehen hingegen Unternehmer und Verbraucher einander erstmals durch eine Vertragsübernahme gegenüber, unterliegt der übernommene Vertrag dem KSchG. Bisher gültige Vertragsklauseln können dann unter Umständen ungültig werden.

Stand: 11.11.2021