Vertrag - Ich will raus! Möglichkeiten des Ausstiegs - FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 1 Minute

  1. Kann ein Unternehmer innerhalb einer bestimmten Frist ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Grund zurücktreten?
  2. Kann ein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes bzw. des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes innerhalb einer bestimmten Frist ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Grund zurücktreten?
  3. Können befristete Verträge vor Ablauf der vereinbarten Dauer aufgekündigt werden?
  4. Können Verträge mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden? 

1. Kann ein Unternehmer innerhalb einer bestimmten Frist ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Grund zurücktreten? 

Nein, außer er hat sich ein derartiges Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten. 

2. Kann ein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes bzw. des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes innerhalb einer bestimmten Frist ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Grund zurücktreten?  

Nur in bestimmten, ausdrücklich gesetzlich geregelten Fällen (z.B. beim Haustürgeschäft, bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände, bei Fernabsatz bzw. bei Außergeschäftsraumverträgen, bei Immobiliengeschäften) bei Vorliegen der jeweils erforderlichen Voraussetzungen.

3. Können befristete Verträge vor Ablauf der vereinbarten Dauer aufgekündigt werden? 

Ist im Allgemeinen nur einvernehmlich oder dann möglich, wenn sich die Vertragspartner dies vorbehalten haben. 

4. Können Verträge mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden? 

Ein sofortiger Ausstieg ist nur erschwert möglich, nämlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dieser darf nicht in der Interessensphäre des Auflösungswilligen liegen und muss die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.

Stand: 01.09.2023

Weitere interessante Artikel