Video-Tutorial: 3 Schritte zur Teilnahme an der E-Zustellung

Alle Anmelde- und Registrierungsvorgänge im USP Schritt für Schritt erklärt

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein.

In diesen 3 Informationsvideos sehen Sie:

  • Wie Sie als einzelvertretungsberechtigte Person (z.B. als EPU) Ihr Unternehmen mir der Handy Signatur am USP registrieren können
  • Wie Sie einen Postbevollmächtigten im USP einrichten können
  • Wie Sie Ihre Daten im Teilnehmerverzeichnis kontrollieren, ergänzen oder löschen können

Registrierung eines Unternehmens durch eine einzelvertretungsbefugte Person mittels Handy Signatur

Hinweis: 

Es gibt – je nach Gesellschaftsform - mehrere Varianten, wie sich ein Unternehmen am USP registrieren kann. Für weitere Informationen verwenden Sie bitte den Online Ratgeber im USP.

Anlegen eines Postbevollmächtigten im USP

Kontrolle, Neuanlage und Löschen einer Verständigungsadresse


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