Video-Tutorial: 3 Schritte zur Teilnahme an der E-Zustellung
Alle Anmelde- und Registrierungsvorgänge im USP Schritt für Schritt erklärt
Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein.
Hinweis: Diese Videos werden aktuell überarbeitet und stehen daher nicht zur Verfügung.