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Einführung eines Beteiligungsfreibetrags

Forderungen von Startup-Vertreter:innen mit einem Beispiel 

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21.05.2026

Die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags wird bereits seit Jahren von Startup-Vertreter:innen gefordert. Auch die Wirtschaftskammer Österreich und insbesondere die Junge Wirtschaft unterstützen diese Forderung proaktiv. Durch diesen Freibetrag werden für Business Angels und andere private Kapitalgeber Anreize geschaffen, österreichisches Kapital in heimische Unternehmen zu investieren.

Konkret soll ein Beteiligungsfreibetrag in der Höhe von 100.000 EUR pro Steuerpflichtigem als Sonderausgabe (Steuerfreibetrag) über einen Zeitraum von 5 Jahren für Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Investitionen in Kapitalgesellschaften in Österreich abschreibbar sein. Das heißt der Freibetrag soll so gestaltet werden, dass dieser das zu versteuernde Einkommen vermindert.

Beispiel 

Ein Kapitalgeber hat ein Einkommen von 45.000 Euro. Davon investiert er 5.000 Euro in ein Unternehmen. Diesen Freibetrag kann er verteilt über 5 Jahre von der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer abziehen, die somit jährlich auf 44.000 Euro vermindert wird. Werden Gewinne durch Veräußerung von Beteiligungen erzielt, sind diese vom Kapitalgeber zu versteuern.

  Beispiel 1 Beispiel 2
Einkommen brutto 45.000 € 65.000 €
Durchschnittliche Steuer 10.669 € 19.074 €
     
Investitionshöhe (Beteiligungsfreibetrag) 5.000 € 10.000 €
Freibetrag 1/5 jährlich 1.000 € 2.000 €
     
Einkommen abzüglich Beteiligungsfreibetrag 44.000 € 63.000 €
Steuer neu 10.259 €

18.114 €

Jährliche Steuerersparnis 410 € 963 €

Quelle: finanz.at

Einführung eines Beteiligungsfreibetrags - Forderung der Jungen Wirtschaft


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