Video-Tutorials: Registrierkassen-Meldungen bei FinanzOnline

Administration von Kassensystemen Schritt für Schritt erklärt

Lesedauer: 1 Minute

Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe dürfen ab 1.4.2017 nur noch manipulationssichere Registrierkassen verwenden.

Sie benötigen dazu eine der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKS-V) entsprechende Version ihres Kassensystems sowie eine Signaturerstellungseinheit. Diese beiden technischen Einheiten müssen bis 31.3.2017 vom Unternehmen oder dessen steuerlichen Parteienvertreter (Steuerberater) über FinanzOnline angemeldet und überprüft werden. 

Alle Einstellungen können Sie über den Menüpunkt „Eingaben“ und anschließend unter dem Listeneintrag „Registrierkassen“ durchführen.


Stand: 02.02.2017

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bei „Umsätzen im Freien“
    Weiterlesen