Förderrichtlinien des Service Centers für Leseförderung
Unterstützung für Lesereisen
Lesedauer: 1 Minute
Für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern- und Jugendlichen vergibt das Service Center Förderungen. Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autor:innen zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden.
Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit den Autor:innen vereinbart werden.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien für die Lesereisen:
Förderrichtlinien für Lesereisen Kärnten
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Förderrichtlinien für Lesereisen Salzburg
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Förderrichtlinien für Lesereisen Steiermark
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Förderrichtlinien für Lesereisen Tirol
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Förderrichtlinien für Lesereisen Wien
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Der Förderantrag muss spätestens binnen 6 Monaten nach Abschluss der Lesungen im Service Center einlangen.